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GKV-FKG: AOK begrüßt Wegfall der geplanten Zwangsöffnung

Geschrieben am 02-10-2019

Berlin (ots) - Die Kabinettsfassung des
Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG; ehemals
Faire-Kassenwahl-Gesetz) enthält im Vergleich zum Referentenentwurf
eine wesentliche Änderung. Der Passus, wonach regional begrenzte
Krankenkassen zwangsweise bundesweit geöffnet werden, ist ersatzlos
weggefallen.

"Dieser Schritt wird von der AOK-Gemeinschaft ausdrücklich
begrüßt. Schon heute haben Versicherte in jeder Region die Wahl
zwischen durchschnittlich 40 Krankenkassen. Gleichzeitig wäre mit
einer Zwangsöffnung regionaler Kassen ein einseitiger Preiswettbewerb
zu Lasten von regionalen Versorgungsinteressen losgetreten worden,
gegen den Widerstand der Bundesländer und ganz sicher nicht zum
Nutzen der Versicherten", so der Stellvertretende Vorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer.

Sinnvoll sei auch der nun erkennbare Ansatz, ein einheitliches
Aufsichtshandeln nicht durch Zentralisierung von
Alleinzuständigkeiten des Bundesversicherungsamtes herbeizuführen,
sondern stattdessen auf Regeln zur strukturierten und kooperativen
Zusammenarbeit der Aufsichten zu setzen.

Bei den geplanten Anpassungen am Finanzausgleich der Kassen sieht
die AOK-Gemeinschaft weiterhin Licht und Schatten. Hoyer: "Mit dem
Vollmodell ist zwar der zentrale Baustein für eine systematische
Weiterentwicklung des Morbi-RSA gesetzt. Aber mit der
Regionalkomponente sowie der sogenannten Manipulationsbremse sind
nach wie vor zwei Elemente vorgesehen, die echte Rückschritte für
eine gute und sichere Patientenversorgung zur Folge hätten. Abgesehen
davon, dass die Regionalkomponente einem Ist-Kosten-Ausgleich
gleichkommt, schwächt sie den ländlichen Raum und zementiert die
Überversorgung in Ballungsräumen. So wird aus der Regionalkomponente
ein Metropolzuschlag. Und die sogenannte 'Manipulationsbremse' ist
ein Etikettenschwindel." Unter dieser Überschrift werde die
Morbiditätsorientierung im RSA zurückgefahren, die Folge sei eine
Umverteilung von Geldern in Richtung von jungen und gesunden
Versicherten.

Kritisch sah die AOK bisher auch das bisher apodiktische Verbot
von Diagnosen in Versorgungsverträgen. "Die nun absehbaren
Anpassungen lassen noch viele Fragen offen. Grundsätzlich sind wir
uns mit den Ärzten einig, dass ein Verbot kontraproduktiv ist. Denn
auch hier wird mit der eigentlich guten Absicht, die
Manipulationsresistenz des Morbi-RSA zu stärken, übers Ziel
hinausgeschossen. Intelligente Versorgungsverträge entfalten ihre
Steuerungswirkung dadurch, dass sie konkret Bezug nehmen auf
spezielle Patientengruppen und ihre individuellen Diagnosen. Wie
sollen Ärzte und Krankenkassen zum Beispiel für Diabetiker spezielle
Versorgungsverträge zur Amputationsvermeidung entwickeln, wenn im
Vertrag die Diabetes-Diagnose keine Rolle spielen darf?"

Auf Unverständnis stößt auch die beabsichtigte Neuregelung, wonach
es einen Rechnungsaufschlag für im Jahr 2020 im Krankenhaus
aufgenommene voll- und teilstationäre Patientinnen oder Patienten in
Höhe von 0,3 Prozent des Rechnungsbeitrags gibt. "Hier sollen zum
wiederholten Male per Gießkanne Finanzmittel in dreistelliger
Millionenhöhe an alle Krankenhäuser ausgeschüttet werden, ohne dass
es dafür eine fachliche Begründung gibt", kritisiert Hoyer.

Ob dieses Gesetz den Kassenwettbewerb am Ende fairer machen werde,
bleibe offen. "Jedenfalls müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt
noch etliche Fragen, etwa zum Wegfall der Haftungskaskaden oder zu
den angepassten Wettbewerbsregeln, geklärt werden", so Hoyer.



Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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