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Tillmann/Feiler: Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III ist Schritt in die richtige Richtung

Geschrieben am 19-09-2019

Berlin (ots) - Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben
eine Daueraufgabe

Das Bundeskabinett hat am 18. September 2019 das Dritte
Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:

"Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben eine
Daueraufgabe, der wir uns fortlaufend stellen. Das neue
Bürokratieabbaugesetz ist ein erster Schritt, um die bürokratischen
Belastungen zu mindern. Es enthält Maßnahmen, die die Unternehmen um
mehr als eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Gerade Gründer
werden zum Beispiel dadurch entlastet, dass sie ihre
Umsatzsteuervoranmeldungen statt monatlich nur noch vierteljährlich
abgeben müssen.

Unsere Forderungen gehen jedoch wesentlich weiter. Mit dem
Bürokratieentlastungsgesetz I wurde die Buchführungsgrenze auf
600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Die damit bezweckte
Bürokratieentlastung ging jedoch weitgehend ins Leere, weil im
Bereich der Umsatzsteuer weiterhin darüberhinausgehende
Aufzeichnungspflichten bestehen. Durch die Anhebung der Umsatzgrenze
der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro würde das Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag eingelöst werden, Schwellenwerte zu harmonisieren
und hierdurch Bürokratieentlastungen zu schaffen.

Für die "verbindliche Auskunft" wollen wir einen Rechtsanspruch
einführen. Die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im
Zusammenhang mit Organschaften muss auf die für den Organträger
zuständige Finanzbehörde zentralisiert werden. Darüber hinaus wollen
wir eine Vorab-Prüfung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens für
die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft einführen.

Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, fordern wir ebenfalls:

- eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von derzeit
150 Euro auf 300 Euro
- eine E-Bilanz (Rückmeldung nach Änderung durch eine
Betriebsprüfung)
- Erleichterte Abfrage inländischer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter
Bestätigung durch das BZSt
- Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT
(Elektronische Übermittlung von ESt 4B-Mitteilungen,
Rückübermittlung der Steuerbescheide mit Abweichungsanalyse,
elektronische Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach §
45a EStG).
- Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft nur auf Antrag
des Unternehmens.

Außerdem wollen wir die Regelungen bei der Einfuhrumsatzsteuer
vereinfachen. Die Zeit zwischen Zahlung und Erstattung muss deutlich
verkürzt werden. Damit können wir zusätzliche Liquidität für die
Unternehmen schaffen und die Standortattraktivität unserer Seehäfen
und Flughäfen steigern.

Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige die Möglichkeit bekommen,
eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen. Steuerpflichtige
Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, und ggf. auch
Arbeitnehmer ohne Werbungskosten sollten keine Steuererklärung mehr
abgeben müssen.

Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, die
Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um den
Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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