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Urteil: Krankenkassen müssen Kosten für Behandlungspflege in WGs übernehmen / bpa-Mitgliedseinrichtungen unterstützen Versicherte erfolgreich vor Gericht

Geschrieben am 10-09-2019

München (ots) - Das Landessozialgericht in München hat
Bewohnerinnen und Bewohnern in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
das Recht auf eine Kostenübernahme ihrer Behandlungspflege durch die
Kassen zugesprochen. Die AOK in Bayern hatte ihren Versicherten diese
Leistungen zu Unrecht vorenthalten, wie die Richter jetzt
entschieden. Mehrere Pflegebedürftige aus Wohngemeinschaften, die von
privaten ambulanten Pflegediensten versorgt werden, hatten auf
Kostenübernahme geklagt. Die im Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) organisierten Dienste hatten ihre
Klienten aktiv auf dem Weg vor Gericht unterstützt.

"Damit sind Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant betreuten
Wohngemeinschaften vorläufig vor finanzieller Überforderung
geschützt", sagte der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri.
"Unsere Mitgliedsunternehmen haben mehrere Versicherte bei ihren
Gerichtsverfahren gegen die AOK Bayern erfolgreich unterstützt. Dafür
danke ich ihnen ganz ausdrücklich." Denn das Urteil sei eine gute
Nachricht für alle rund 2.600 Bewohnerinnen und Bewohner von ambulant
betreuten Wohngemeinschaften in Bayern. "Offenbar sind rund 150
Klagen gegen die Krankenkassen anhängig. Auf viele Fälle wird das
jetzt verkündete Urteil übertragbar sein", so Kasri. "In einem
nächsten Schritt müssen die Krankenkassen nun endlich verpflichtet
werden, auch die Kosten der Behandlungspflege für Heimbewohnerinnen
und Heimbewohner zu übernehmen. Deren Beiträge kassieren die
Krankenkassen schon seit vielen Jahren."

Die Klarstellung durch das Landessozialgericht sichere auch die
gute Entwicklung dieser Versorgungsform in Bayern, sagt der Leiter
der bpa-Landesgeschäftsstelle Joachim Görtz. "Bayern hat diese
ambulant betreute Wohnform bereits 2008 eingeführt, seitens der
Regierung stets unterstützt und bis heute erfolgreich in der Fläche
ausgebaut. 363 solcher Wohngemeinschaften sind ein stolzes Ergebnis."
Bewohnerinnen und Bewohner müssten sich aber darauf verlassen können,
dass die notwendige behandlungspflegerische Versorgung von den
Krankenkassen getragen werde. "Wenn ein Pflegebedürftiger einen
eigenen Haushalt hat und Miete dafür zahlt, hat er Anspruch auf
Leistungen der Krankenversicherung. Verweigern die Krankenkassen
diese Leistungen, ist das nun auch nach dem Landessozialgericht
rechtswidrig. Wenn die unzulässige Sparpolitik der Krankenkassen
durch Abwälzung von Kosten für die Behandlungspflege auf die
WG-Bewohner erlaubt worden wäre, könnte sich kaum jemand das Leben in
der ambulant betreuten WG leisten. Damit würde dieses Erfolgsmodell
zunichte gemacht", so Görtz.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.300 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die
Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 089/890 44 83 20, www.bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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