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KÜS: Die Sache mit der Datenhoheit im Fahrzeug / Die Datenflut im Fahrzeug wächst / KÜS fordert Zugang zu Daten für die Fahrzeugüberwachung (FOTO)

Geschrieben am 10-09-2019

Losheim am See (ots) -

Die Zeiten, in denen man an seinem Fahrzeug noch selbst etwas
reparieren und instand setzen konnte, sind eigentlich längst vorbei.
Inzwischen hat die Elektronik das Regiment weitestgehend übernommen
und damit steigt die Datenmenge permanent an, vor allem im Hinblick
auf den zunehmenden Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme und die
Entwicklung hin zum automatisierten und vernetzten Fahren. Das
bedeutet für die KÜS als Kfz-Überwachungsorganisation, dass sie für
die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Zugang zu den
relevanten Daten haben muss, um ihre Aufgabe im Sinne der
Verkehrssicherheit für alle zu erfüllen. Hierzu gibt es
Voraussetzungen und Forderungen an die Hersteller.

In den 1980er und 1990er Jahren wurden die ersten elektronischen
Systeme in neuen Fahrzeugen verbaut. Nur der Hersteller konnte Daten
dieser Systeme pflegen und auslesen, und nur die seiner Modelle.
Durch die verschärften Abgasgrenzwerte wurden die Schnittstelle und
die Datenformate normiert, sodass in der Folge über die gesetzlich
vorgeschriebene OBD-Buchse (On Board Diagnostic) relevante Werte auch
bei der Abgasuntersuchung zur Hauptuntersuchung ausgelesen werden
konnten. Allerdings sind meistens nur diese Daten in der für die
Überwacher "lesbaren" Klarsprache vorhanden, andere Informationen
sind häufig herstellerspezifisch formatiert. Für sie ist dann eine
spezielle Übersetzung notwendig, an der unter anderem auch die KÜS
arbeitet. Aus Gründen der Cyber-Security beginnen einige Hersteller,
die nicht gesetzlich geregelten Informationen zu verschlüsseln, um
den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten gegen den Zugriff
Unberechtigter zu unterbinden. Als Argument für diese Verschlüsselung
dienen Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, bei denen es u. a.
über einen Fehler im Infotainmentsystem möglich war, den Motor
während der Fahrt zu stoppen. Es ist davon auszugehen, dass alle
Fahrzeughersteller ihre Daten verschlüsseln werden. Für die KÜS und
alle Fahrzeug-Überwachungsinstitutionen muss der Zugang zu den
prüfungs­relevanten Daten jedoch ermöglicht werden. Dazu gibt es
klare Forderungen.

Die KÜS fordert einen freien, uneingeschränkten Zugang zu allen
Daten, die für die gesetzlich geregelten Fahrzeugprüfungen und deren
Weiterentwicklung unabdingbar sind. Dies betrifft im Sinne der
Verkehrssicherheit die Überwachungsinstitutionen, das Kfz-Gewerbe und
nicht zuletzt die Verkehrsteilnehmer.

Die übermittelten Daten müssen dann auch zwingend unverfälscht
sein. Hierbei geht es auch um Unfalldaten. Diese weisen etwa den
Sachverständigen auf eventuelle Vorschäden hin und vermitteln einen
konkreteren Blick auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeuges
über das gesamte Autoleben. Die Datenhoheit muss beim Fahrzeughalter
liegen. Daher ist ein Datenmonopol der Hersteller kontraproduktiv, es
enthält allen mit dem Fahrzeug Befassten wichtige Daten vor.

Die Systeme müssen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges
geprüft werden können. Inzwischen ist eine Anpassung der Daten durch
die Hersteller auch ohne Werkstattaufenthalt möglich. Mit dem
sogenannten Over-the-Air-Verfahren können Funktionen und Daten
geändert werden, ohne dass der Halter oder andere davon etwas
erfahren. Daher ist auch eine unabhängige Dokumentation und
Überprüfung der aktuellen Softwareversionen und von Updatevorgängen
unbedingt notwendig.

Es sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen anlassbedingten
Untersuchung geben. So können egal zu welchem Zeitpunkt auftretende
Fehler in den Fahrassistenzsystemen und denen für Umwelt und
Sicherheit entdeckt werden. Daraus resultiert ein Gewinn an
Sicherheit. Mit Over-the-Air ist das kein Problem.

"Wir sehen bei den sehr schnell voranschreitenden Technologien im
Bereich des automatisierten Fahrens Handlungsbedarf. Die Überprüfung
der Fahrzeuge durch die Prüforganisationen muss möglich sein", so
Peter Schuler.

Ein Lösungsansatz für den Zugang zu Fahrzeugdaten ist aus unserer
Sicht ein sogenanntes Trust-Center. So kann die Speicherung und
Verwaltung über eine neutrale, von den Herstellern unabhängige
Fahrzeugdatenplattform erfolgen. Diese soll von einer beliehenen,
also hoheitlichen Stelle betrieben werden.

Gefordert wird eine Zertifizierung des gesamten
Weitergabeprozesses von Fahrzeugdaten. Ausschließlich Befugte
bekommen so Zugang zu den Daten der herstellerunabhängigen
Fahrzeugdatenplattform. Eine Standardisierung wird mittelfristig
angestrebt, ebenso die Verankerung in den internationalen
Typgenehmigungsvorschriften von Fahrzeugen.

Auch im Bereich der Prüfung von Nutzfahrzeugen (Lkw) und
Zweirädern ist der Zugang und die Nutzung der Fahrzeugdaten
erforderlich. Hier ist die KÜS ebenfalls bereits tätig.



Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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