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Noch ist Großbritannien EU-Mitglied - Der Streik bei British Airways kann zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung führen

Geschrieben am 09-09-2019

WiesbadenWien (ots) - Der erste Piloten Streik bei British Airways - Am Montag,
den 9.09. und Dienstag, den 10.09. werden daher fast 100% der Flüge gestrichen.
Ein weiterer Streik ist am 27. September geplant

Passagiere werden von British Airways für die ausgefallenen Flüge entschädigt,
oder es wird Ihnen eine Ersatzverbindung angeboten.

Zusätzlich steht betroffenen Passagieren vermutlich aber auch ein Anspruch auf
Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 zu. Dieser beträgt je nach Flugstrecke
zwischen 250 bis 600 Euro.

Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane
(http://www.fairplane.de/) Unternehmenssprecher):

" In Österreich und Spanien werden in Urteilen bereits Entschädigungen bei
Streik bejaht. Auch in Deutschland zeichnet sich nach der jüngeren
EuGH-Rechtsprechung (TUY-Fly) ab, dass Streik nicht als außergewöhnlichen
Umstand qualifiziert wird. Tarifverhandlungen, wie nun bei British Airways
stellen ein typisches Betriebsrisiko dar. Durch entsprechende weitere Gespräche
Gehaltsverhandlungen (zumutbare Maßnahme) hätte der Streik abgewendet werden
können . "

FairPlane rät betroffenen Passagieren daher, ihren Flug auch bei diesem Piloten
Streik einzureichen. Die FairPlane Vertragsanwälte werden den Anspruch
einfordern und wenn nötig auch einklagen.

Kontakt:
Alexandra Hawlicek, Kommunikationhawlicek@fairplane.de
Prof. Dr. Ronald Schmid, Unternehmenssprecherronald.schmid@fairplane.de

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell


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