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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Paritätischer fordert Familienpflegegeld zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Geschrieben am 03-09-2019

Berlin (ots) - Ein "Familienpflegegeld" zur besseren Vereinbarkeit
von Pflege und Beruf fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband
angesichts der extrem hohen Zahl pflegender Angehöriger. Laut
Statistischem Bundesamt werden 1,76 Millionen pflegebedürftige
Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt, was fast die Hälfte aller
Pflegebedürftigen in Deutschland ausmacht (3,41 Millionen Menschen).
In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband einen
Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche
Lohnersatzleistung. Darüber hinaus fordert der Paritätische die
Stärkung von Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie
Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

"Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende
Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle
Absicherung", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
Paritätischen Gesamtverbands. Es könne nicht sein, dass pflegende
Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Der
Verband fordert einen verbindlichen Rechtsanspruch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete
Familienpflegezeit. Die Höhe der Lohnersatzleistung würde wie beim
Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens
betragen, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen
Anforderungen nicht gerecht, kritisiert der Paritätische, was sich
auch in der geringen Inanspruchnahme zeige. "Menschen dürfen nicht
genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die
Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen
beizustehen", so Schneider. "Der derzeitige Anspruch auf befristete
Freistellung ohne jegliche finanzielle Absicherung nützt den
Betroffenen im Ernstfall wenig." Alarmieren müsse vor diesem
Hintergrund, dass mehr als 280.000 Menschen auf Grund von
Pflegetätigkeiten dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur
Verfügung stehen und pflegende Menschen auf Hartz IV angewiesen sind.
Auch der durch das Bundesfamilienministerium berufene unabhängige
Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf habe in seinem
Bericht jüngst entsprechenden Handlungsbedarf formuliert und eine
Regelung orientiert am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
empfohlen.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich
finanzierte Entlastungsangebote notwendig. "Kurzzeitpflege- und
Verhinderungspflegeplätze sind derzeit Mangelware, dabei tragen sie
nachweislich enorm zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Die
häusliche Pflegesituation fordert alle Beteiligten heraus und
strapaziert auf Dauer selbst die innigste Beziehung. Die
professionell abgesicherte, temporäre Auszeit bietet sowohl
Pflegenden als auch Pflegebedürftigen Entspannung", so Schneider. Der
Paritätische begrüßt, dass im Koalitionsvertrag von SPD und Union
entsprechende Maßnahmen verankert seien. Unter anderem habe die Große
Koalition ein jährliches Budget angekündigt, über das pflegende
Angehörige zukünftig in der Lage sein sollen, flexibel
Entlastungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Auch sei
angekündigt, Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu
stärken. Entsprechende Eckpunkte lägen jedoch bis heute noch nicht
vor. Jetzt müsse die Große Koalition ihren Worten zügig Taten folgen
lassen.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling
pr@paritaet.org
Tel.: 030 24636-305

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell


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