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VW-Kläger: Schneller und einfacher Wechsel von der Musterfeststellungsklage hin zur Einzelklage auf Schadensersatz

Geschrieben am 03-09-2019

Berlin (ots) - Die Frist für VW-Kläger läuft ab: Mit wenigen
Mausklicks können VW-Kläger auf der Online-Klageplattform
www.toga.legal die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage in eine
aussichtsreiche Einzelklage ohne Kostenrisiko umwandeln. Die Zeit
drängt: In weniger als einem Monat müssen Dieselbesitzer, die sich
der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angeschlossen haben,
ihre Anmeldung beim Klageregister zurückziehen. Dann kann eine
erfolgversprechendere Einzelklage auf Schadenersatz eingereicht
werden. Rechtsexperten schätzen die Erfolgsaussichten für VW-Kläger
in einer Einzelklage als wesentlich höher ein als bei der
Musterfeststellungsklage, die keinen individuellen Schadenersatz
vorsieht.

Dieser Wechsel in die Einzelklage ohne Kostenrisiko ist jedoch nur
noch bis zum Prozessbeginn der Musterfeststellungsklage am 30.
September möglich. Verjährungsfristen bleiben von dem Wechsel
unberührt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Klage eingereicht
wird.

Einzelklagen viel erfolgversprechender als
Musterfeststellungsklage

Einzelklagen sind der bessere und effektivere Weg,
Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen. Für Betroffene
bietet sich durch Toga in Kooperation mit den erfahrenen
Rechtsanwälten der Kanzlei Schirp & Partner ein unkomplizierter und
schneller Weg für die Rücknahme der Anmeldung beim Klageregister und
die Einreichung einer Einzelklage mit erheblich besseren Aussichten
auf Schadenersatz.

Toga ist für alle, die sich bisher der Musterfeststellungsklage
gegen VW angeschlossen haben somit eine leicht zugängliche
Möglichkeit, der geballten juristischen Macht eines Konzerns wie
Volkswagen zu begegnen und für einen angemessenen Interessenausgleich
zu sorgen. Das gilt auch für geschädigte Dieselfahrer aus dem
Ausland, die nach jetzigem Stand von der Musterfeststellungsklage
überhaupt nicht erfasst werden. Toga bietet auch für diese
Klägergruppe die Möglichkeit individuell ihren Schadenersatz
einzuklagen. Um den Weg zum Schadenersatz weiter zu vereinfachen,
bietet Toga ihren Klägern auch eine Prozessfinanzierung, wenn man
sich als deutscher oder ausländischer Staatsbürger über die Plattform
von der Musterfeststellungsklage abmeldet und die Kanzlei Schirp &
Partner mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt. Dadurch sinkt
das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen erheblich. Das ist für
Verbraucher kein unwichtiger Aspekt, da sie oft nicht über große
Klage-Budgets verfügen.

Toga leistet mit seinem Angebot angesichts der knappen Zeit für
einen Klagewechsel und der oft beschränkten materiellen Möglichkeiten
betroffener Privatpersonen einen wichtigen Beitrag zur
Verbrauchergerechtigkeit.

Toga ist ein Angebot der Lexpertise Digital Media GmbH in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Robert Peres. Lexpertise entwickelt
Legal Tech Anwendungen für den Rechtsmarkt, Robert Peres ist als
Verbraucher- und Aktionärsschützer bekannt und setzt sich seit Jahren
für einen besseren kollektiven Rechtsschutz in Deutschland ein.



Pressekontakt:
toga
c/o Robert Peres
Leipziger Platz 9
D-1007 Berlin
+49 174 3065556
rperes@robertperes.de

WBCO GmbH
Arne Schwerin
Krögerstraße 2
60313 Frankfurt/M.
+49 69 1338 8038
a.schwerin@wbco.de

Original-Content von: toga, übermittelt durch news aktuell


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