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Auch kleine Maßnahmen im Gebäudebestand haben große Wirkung für den Klimaschutz - Deutsche Umwelthilfe fordert verpflichtende individuelle Sanierungsfahrpläne

Geschrieben am 28-08-2019

Berlin (ots) - Eigentümer können mit Sanierungsmaßnahmen für den
kleinen Geldbeutel wichtigen Beitrag für Klimaschutz und Wohnqualität
leisten - Um Klimaschutzziele zu erreichen, sind höhere
Sanierungsraten im Bestand nötig - Deutsche Umwelthilfe fordert
verpflichtende Sanierungsfahrpläne bei Neukauf und Vermietung von
Bestandsgebäuden - Steuerliche Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen überfällig - Bundesregierung muss auch
finanzielle Anreize bei Einzelmaßnahmen setzen

Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, müssen
Sanierungen in den Bestandsgebäuden steigen und qualitativ hochwertig
sein. Dabei muss nicht immer gleich das ganze Gebäude saniert werden.
Auch niedriginvestive Maßnahmen wie die Dämmung der Geschossdecke
oder Heizungsoptimierungen leisten einen wichtigen Beitrag. Um die
Sanierungsraten im Bestand zu erhöhen, fordert die Deutsche
Umwelthilfe (DUH), dass die Erstellung von individuellen
Sanierungsfahrplänen bei Verkauf oder Neuvermietung von
Bestandsgebäuden verpflichtend wird.

Ein individueller Sanierungsfahrplan für das entsprechende Gebäude
integriert aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen in ein
langfristiges ganzheitliches Gesamtkonzept und erlaubt so die
schrittweise und zielgerichtete Modernisierung des Gebäudes. Bei den
Investitionskosten werden auch die jeweiligen finanziellen
Möglichkeiten und Lebenssituationen der Gebäudeeigentümer
berücksichtigt.

"Der Klimaschutz im Gebäudebereich fristet ein stiefmütterliches
Dasein. Die Sanierungsraten im Bestand sind weit von dem entfernt,
was wir brauchen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Individuelle
Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiges Instrument, um die Eigentümer
bei ihren Investitionen an die Hand zu nehmen und das Projekt
ganzheitlich, langfristig und qualitativ hochwertig anzugehen. Sie
sind allerdings zu wenig bekannt und die staatliche Förderung ist zu
gering. Auch müssen sie verpflichtend bei Verkauf oder Neuvermietung
werden, damit sie in der Breite Wirkung entfalten", sagt Barbara
Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

"Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie beim Klimakabinett
im September entscheidende ordnungsrechtliche Vorgaben einleitet, um
die Sanierung im Gebäudebereich voranzutreiben. Die Bundesregierung
muss zeigen, dass sie nicht nur warme Worte anzubieten hat, sondern
es ernst meint mit dem Klimaschutz im Gebäudebereich. Verpflichtende
individuelle Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiger Baustein, den es
zu beschließen gilt", so Metz weiter.

Die DUH fordert, dass individuelle Sanierungsfahrpläne noch
stärker mit staatlicher Förderung bezuschusst werden, auch sollten
die im Rahmen eines Fahrplans vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen
steuerlich gefördert werden. Nur wenn Sanierungsfahrpläne in die
Breite gebracht werden, können sie den wichtigen Beitrag sowohl zur
Erhöhung der energetischen Sanierungsquote als auch deren Qualität
leisten. Grundsätzlich ist die steuerliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung seit über einem Jahrzehnt überfällig.

Denkbare niedriginvestive Maßnahmen sind Heizungsoptimierungen wie
ein hydraulischer Abgleich oder ein Pumpentausch sowie
Geschossdecken- und Einblasdämmungen, die die Heizkosten reduzieren.
"Mit relativ geringem zeitlichen Aufwand und überschaubaren Kosten,
die sich meist nach wenigen Jahren schon bezahlt machen, kann so ein
wichtiger Beitrag für den Klimaschutz aber auch die Wohnqualität
geleistet werden", sagt Metz.

Architekt und Sanierungsexperte Burkhard Schulze Darup weiß aus
der langjährigen Praxiserfahrung: "Die energetische Sanierung im
Gebäudebestand ist auf einem dramatischen Tiefstand. Derzeit sind wir
dabei, die Klimaziele im Gebäudebestand krachend zu verfehlen. Die
Bundesregierung hat es in den letzten Jahren versäumt, wirkungsvolle
und vorausschauende Maßnahmen und Instrumente auf den Weg zu
bringen."

Damit individuelle Sanierungsfahrpläne ihre volle Wirkung für die
energetische Gebäudesanierung und den Klimaschutz entfalten, bedarf
es weiterer flankierender Maßnahmen seitens der Bundesregierung:
Aufgrund der langen Investitionszyklen muss bei allen Maßnahmen im
Gebäudesektor stets vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes in
2050 gedacht und geplant werden. Neubauten müssen bereits heute
klimaneutral errichtet und bei schrittweiser Sanierung eines
Bestandsgebäudes mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans
muss mindestens der Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55 festgelegt
werden.

Durch die Erstellung von gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen
kann zudem die Datenlage beim Stand der Gebäudesanierung verbessert
werden. Der Bundesregierung würde so die Basis für eine bundesweite
Sanierungsstrategie mit konkreten Handlungsschritten und Prioritäten
für die kommenden Jahrzehnte geliefert.

Link:

Zu fünf Infobroschüren zu niedriginvestiven Maßnahmen und dem
Sofortprogramm Klimaschutz im Gebäudesektor: http://l.duh.de/p190828



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Dr. Burkhard Schulze Darup, schulze darup & partner architekten
0179 205 2873, schulze-darup@schulze-darup.de, www.schulze-darup.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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