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Abgasskandal - Anwälte fordern Bundesminister Scheuer zu Verjährungsverzicht auf und machen für hunderte Geschädigte Staatshaftungsansprüche geltend

Geschrieben am 19-08-2019

Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht als eine der führenden Kanzleien
im Abgasskandal (die Rechtsanwälte Dr. Stoll und Sauer vertreten in
einer gesonderten Gesellschaft den Verbraucherzentrale Bundesverband
e.V. in der Musterfeststellungsklage gegen VW) für hunderte
Geschädigte des Abgasskandals Schadensersatzansprüche gegen die
Bundesrepublik Deutschland geltend. Grundlage für die Geltendmachung
der Schadensersatzansprüche sind u.a. Staatshaftungsansprüche wegen
mangelhafter Umsetzung der die Abgasreinigung betreffenden EU
Richtlinie sowie Beihilfe zum Betrug.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) wurde mit einem persönlichen Anschreiben vom
13.08.2019 an den Bundesminister Scheuer aufgefordert, zunächst auf
die Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber allen Geschädigten
des Abgasskandals, egal ob VW, Audi, Skoda, Seat, BMW, Opel oder
Daimler zu verzichten. Es wurden außerdem bereits mehr als 40 Klagen
bundesweit gegen die Bundesrepublik Deutschland vor verschiedenen
Landgerichten wegen Staatshaftung eingereicht. Daneben wurden
verschiedene Auskunftsklagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
eingereicht, damit die Geschädigten endlich an Informationen über die
Rückrufe gelangen. Die Herausgabe solcher Informationen wird sowohl
vom BMVI als auch vom KBA regelmäßig mit fadenscheinigen Argumenten
verweigert.

Dem Bundesministerium, Herrn Scheuer, Herrn Dobrindt und dem
Kraftfahrtbundesamt wirft die Kanzlei unter anderem vor, zu Lasten
der eigenen Bürger Lobbypolitik zugunsten der Automobilindustrie zu
betreiben. Das Kraftfahrtbundesamt hat nach Ansicht der Kanzlei nicht
hinreichend geprüft, ob die Autohersteller in der Vergangenheit die
gesetzlichen Anforderungen an die Typengenehmigung erfüllt haben.
Obwohl es frühe Hinweise auf das Verwenden von Abschalteinrichtungen
gab, hat das Kraftfahrtbundesamt offensichtlich die
Typengenehmigungen ohne hinreichende Tests und Prüfungen erteilt.
Selbst als im Jahre 2015 der Abgasskandal und die Manipulationen der
Volkswagen AG bekannt wurden, konnte die Audi AG bis in das Jahre
2018 noch manipulierte Fahrzeuge verkaufen, ohne dass das
Kraftfahrtbundesamt einschritt. Dies war nur deshalb möglich, weil
das BMVI und das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen ihrer Tätigkeit
versagten oder gar bewusst wegsahen. Nur durch dieses Verhalten der
staatlichen Organe war es den Autoherstellern überhaupt möglich, die
Verbraucher zu täuschen. Hätten die Behörden ihre Tätigkeit ernst
genommen und ordentliche Überprüfungen vorgenommen, wäre es nicht zu
diesem Skandal und Schädigungen der Verbraucher gekommen. Es wäre
auch nicht dazu gekommen, dass der Ruf der deutschen Wirtschaft und
der Bundesrepublik Deutschland derart beschädigt worden wäre. Auch
hätte ein frühes Einschreiten der Behörden nachhaltigen Schaden von
der deutschen Automobilindustrie ferngehalten, weil dann bereits vor
vielen Jahren Technologien erforscht hätten werden müssen, die den
gesetzlichen Regelungen entsprechen. Dann hätten die über 30 Mrd.
Euro an Strafzahlungen in die USA und andere Länder für den
"Vorsprung durch Technik" investiert werden können und die Industrie
sowie deren Arbeitsplätze wären auf Jahrzehnte gesichert gewesen.
Offensichtlich war es den zuständigen Ministern und dem
Kraftfahrtbundesamt jedoch wichtiger, die Automobilindustrie bei
ihrem rechtswidrigen Verhalten zu schützen und deren kurzfristigen
und kurzsichtigen Profitziele zu unterstützen. Dies zeigt sich
zuletzt auch daran, dass Akteneinsichtsgesuche nach dem
Informationsfreiheitsgesetz sowohl vom BMVI als auch vom KBA
verweigert werden. Auch hier müssen die Verbraucher klagen. Dieses
Verhalten der Behörden erweckt den Eindruck der "Vetternwirtschaft"
zugunsten der Automobilindustrie.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft
deshalb der Bundesrepublik Deutschland und den Ministern eine
Beihilfe zum Betrug und die mangelnde Überwachung und leichtfertige
Erteilung der Typengenehmigung vor. Aus diesem Fehlverhalten rührt
zugunsten der Geschädigten ein Schadensersatzanspruch wegen
Staatshaftung. Daneben wird der Bundesrepublik Deutschland eine
unzureichende Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG
vorgeworfen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hat die
Bundesrepublik Deutschland keine abschreckenden Strafen vorgesehen.
Hätte die Bundesrepublik solche abschreckenden Strafen wie
beispielsweise in den USA vorgesehen, wäre es wohl kaum zu diesem
gigantischen Betrug an den Verbrauchern gekommen. Die Hersteller
hätten dann mit gigantischen Strafen rechnen müssen, die Entwicklung
einer ordentlichen Abgasreinigung wäre dann billiger gewesen. Das
Ministerium weist die Ansprüche nach Angaben gegenüber dem Magazin
"Der Spiegel" (http://ots.de/d8jdtq) als abwegig zurück. Ein
Schreiben an die Rechtsanwälte, in der man auf die Vorwürfe näher
eingeht, gibt es bisher nicht. Offensichtlich scheint Herr Scheuer
mit den Geschädigten nur über die Presse kommunizieren zu wollen,
anstatt mit den Bürgern konstruktiv das Gespräch zu suchen. Und das
auch noch an dem Tag der offenen Tür des BMVI an dem Bürger unter dem
#grilldenscheuer Fragen an den Minister stellen können. Sollte es
dabei bleiben, wird der Bundesrepublik Deutschland eine Klageflut
drohen.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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