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VW Skandal - Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt zur Neulieferung eines Skoda Octavia Combi ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Geschrieben am 06-08-2019

Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im Abgasskandal vor
dem Oberlandesgericht Stuttgart, 5 U 45/18 hat das Oberlandesgericht
am 29.07.2019 einen Händler zur Nachlieferung eines Skoda Octavia
Combi aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des
manipulierten Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der Geschädigte für die
gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss.

Der Kläger kaufte im Jahre 2013 bei dem Autohaus einen Skoda
Octavia Combi zum Preis von 21.900 EUR. Bis 2019 war er ca. 91.000 km
mit dem manipulierten Fahrzeug gefahren. Als er feststellte, dass
sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte er über seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH eine Neulieferung gelten. Er wollte ein neues Fahrzeug haben aus
der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des manipulierten
Fahrzeugs, ohne dass er für die gefahrenen Kilometer eine
Nutzungsentschädigung bezahlen muss. Nachdem dies außergerichtlich
abgelehnt wurde, erhob er Klage vor dem Landgericht Ellwangen. Das
Landgericht Ellwangen, 4 O 119/17 wies die Klage ab und teilte mit,
dass kein Anspruch auf ein Neufahrzeug bestehe. Dagegen legte der
Kläger beim Oberlandesgericht Berufung ein. Das Oberlandesgericht
Stuttgart gab dem Kläger jetzt Recht.

Das Fahrzeug ist mangelhaft aufgrund der verbauten
Abschalteinrichtung. Das Oberlandesgericht schließt sich der vom
Bundesgerichtshof geäußerten Ansicht an, dass manipulierte Fahrzeuge
mit einem Sachmangel behaftet sind. Nach dem geltenden Recht kann der
Kläger damit nach seiner Wahl die Lieferung eines neuen Fahrzeugs
oder die Nachbesserung verlangen. Da der Kläger die Nachlieferung
verlangt hat, war der Händler entsprechend zu verurteilen. Der
Händler kann sich nicht darauf berufen, dass die Nachlieferung
unmöglich ist. Nach dem Parteiwillen entspricht auch das neue Modell
noch dem vereinbarten Willen im Kaufvertrag. Auch auf die
Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung kann sich der Händler nicht
berufen, weil im Zeitpunkt des Nachlieferungsverlangens noch kein
Update vorhanden war. Der Händler kann damit nicht einwenden, dass
die Kosten der Nachlieferung höher sind als die Kosten des
Aufspielens des Updates. Der Händler muss daneben die
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers tragen. Das
Oberlandesgericht Stuttgart findet auch deutliche Worte für die
Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs: eine Nutzungsentschädigung
schuldet der Kläger für die gefahrenen Kilometer mit dem
manipulierten Fahrzeug nicht. Er ist da damit ca. 6 Jahre ca. 92.000
km gefahren, ohne dass er dafür etwas bezahlen muss.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Neben den Urteilen des Oberlandesgerichts Karlsruhe und
des Oberlandesgerichts Hamburg hat sich richtigerweise auch das
Oberlandesgericht Stuttgart unserer Rechtsauffassung angeschlossen,
dass Käufer eines Neufahrzeugs mit Manipulationssoftware ein neues
Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion verlangen können. Immer
mehr Oberlandesgerichte schließen sich richtigerweise der Auffassung
an und verurteilen die Händler zur Neulieferung."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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