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VW-Skandal Sensationsurteil - Gericht: Softwareupdate enthält erneut illegale Abschalteinrichtung, erneute Schädigung durch VW, Verjährung beginnt von vorne

Geschrieben am 06-08-2019

Lahr (ots) - Auch das Update enthält nach Ansicht des Landgerichts
Düsseldorf wieder eine illegale Abschalteinrichtung: mit Urteil vom
31.07.2019 hat das Landgericht Düsseldorf, 7O 166 / 18 entschieden,
dass die Volkswagen AG Schadensersatz schuldet, weil sie den Kläger
beim Aufspielen des Updates nicht darüber aufgeklärt hat, dass auch
das Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Der Kläger
erwarb einen VW Tiguan mit dem Motor EA189. Auf dieses Fahrzeug wurde
das von VW angebotene Update aufgespielt. Allerdings ist die
Abgasreinigung durch das Update dergestalt programmiert worden, dass
sich ein "Thermofenster" ergibt. D.h., die Abgasreinigung
funktioniert nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei
Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius findet hingegen
keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer
Höhe von 1000m ausgeschaltet.

Das Landgericht Düsseldorf hält diese Abschalteinrichtungen für
unzulässig. Aufgrund der durch das "Thermofenster" gegebenen
Einschränkungen bei der Abgasreinigung verfüge das Fahrzeug auch nach
dem Update über eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der
europäischen Vorschriften. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf
hätte die Volkswagen AG den Kläger über diese Einschränkungen nach
dem Software Update aufklären müssen. Es geht dabei nicht darum, dass
die Volkswagen AG ursprünglich manipuliert hat, sondern
ausschließlich um das aufgespielte Update, welches das Landgericht
Düsseldorf wieder als illegal ansieht. Da diese Aufklärung nicht
geschehen ist, schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz.
Der Kläger wurde vorsätzlich sittenwidrig durch das Aufspielen und
die mangelnde Aufklärung geschädigt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt dazu mit: "Es ist ein absolutes
Sensationsurteil. Wenn die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf
zutrifft, ist das Update unbrauchbar und die Fahrzeuge sind weiterhin
illegal unterwegs. Damit können weiterhin alle Geschädigten
Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Da diese
Schadensersatzansprüche aus dem Update resultieren, gelten nicht die
ursprünglichen Verjährungsregeln, sondern die Verjährung beginnt neu
zu laufen. Für viele Kunden wird Sie daher erst Ende 2020 oder
möglicherweise noch später enden."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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