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Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolg für die Saubere Luft in Aachen - Oberverwaltungsgericht weist Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurück

Geschrieben am 31-07-2019

Aachen/Berlin (ots) - Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
verpflichtet das Land NRW zur Änderung des für rechtswidrig
befundenen Luftreinhalteplans von Aachen - Land muss vorsorglich
weitere Maßnahmen wie Fahrverbote in den Plan aufnehmen, die eine
NO2-Grenzwerteinhaltung sicherstellen - Deutsche Umwelthilfe: Nach
den bisherigen Belastungswerten mit dem Dieselabgasgift wird man in
Aachen um Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 nicht herum kommen
- Wegweisende Entscheidung auch für die weiteren 13 Städte in NRW, in
denen die DUH für die "Saubere Luft" klagt -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bietet NRW-Landesregierung
Gespräche zu schnellen Lösungen für weitere belastete Städte an

Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land
Nordrhein-Westfalen für die "Saubere Luft" in Aachen hat der Umwelt-
und Verbraucherschutzverband einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Berufung der
Bezirksregierung Köln zurückgewiesen. Der Luftreinhalteplan für
Aachen wurde für rechtswidrig erklärt und muss daher kurzfristig
grundsätzlich nachgebessert werden. Vorsorglich sind schon jetzt
Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote in den Plan aufzunehmen, die eine
sichere Grenzwerteinhaltung gewährleisten. Die internationale
Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für
"Saubere Luft" der DUH.

Das oberste Verwaltungsgericht in NRW hat deutlich gemacht, dass
der Grenzwert von 40 µg NO2/m3 als geltendes Recht zu beachten ist.
Das durch den Bundestag verabschiedete
"Fahrverbotsverhinderungsgesetz", welches einen Wert von 50 µg/m3
vorsieht, ist wegen des Vorrangs des Unionsrechts unanwendbar. Der
Grenzwert von 40 µg/m3 dient, so das Gericht, dem Gesundheitsschutz.
Das Gericht wies sowohl die Kritik am Grenzwert als auch an der
korrekten Positionierung der Messstellen zurück. Zu diesen Fragen
hatte das OVG im Mai 2019 auch eine zweitägige Anhörung durchgeführt.

Nach den aktuell vorliegenden Messwerten des Dieselabgasgiftes
Stickstoffdioxid (NO2) für Aachen, die auf mehreren Hauptstraßen
Werte von 50 µg/m3 ergeben, wird man nach Einschätzung der DUH um
Diesel-Fahrverbote nicht herumkommen. Diese Maßnahme wird nur dann zu
vermeiden sein, wenn Stadt und Land kurzfristig mit anderen hoch
wirksamen Maßnahmen nachsteuern, etwa eine generelle Reduktion des
Individualverkehrs in der Aachener Innenstadt oder einer City-Maut,
was bislang aber nicht geschieht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Heute ist ein guter
Tag für die Saubere Luft in Aachen und weiteren 13 Großstädten in
Nordrhein-Westfalen. Ich hoffe, dass dieses Signal in der
Landesregierung von NRW richtig verstanden und jetzt schnell und
konsequent gehandelt wird. Alle Busse, Kommunal- und Landesfahrzeuge
sollten kurzfristig mit funktionierender Hardware nachgerüstet
werden. Von den Dieselkonzernen erwarten wir zudem eine schnelle und
unkonventionelle Hilfe für die von Fahrverboten betroffenen
Diesel-Besitzer. Wir laden die Landesregierung ein, sich in
Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen."

Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: "Das
Mantra der Landesregierung, Fahrverbote seien in NRW
unverhältnismäßig, ist mit diesem Urteil widerlegt. Es ist zu hoffen,
dass das Land diese Klarstellung nutzt und alle anderen Verfahren
nach Änderung der Luftreinhaltepläne und ohne weitere Urteile beendet
werden können."

Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der
NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an den beiden
Verkehrsmessstationen Wilhelmstraße (2018: 43 µg/m³) und
Adalbertsteinweg (2018: 46 µg/m³) seit Jahren überschritten.
Ergänzende städtische Messungen, unter anderem an der Römerstraße mit
rund 51 µg NO2/m³, der Jülicher Straße mit rund 50 µg NO2/m³, der
Peterstraße mit 49 µg/m³, der Roermonderstraße mit 45 µg NO2/m³ und
der Monheimsallee mit 49 µg NO2/m³ zeigen, dass die Belastung in
anderen Teilen der Stadt noch höher ist.

Hintergrund:

Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung des
NO2-Grenzwerts in Aachen eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte die Bezirksregierung Köln am
8. Juni 2018 verurteilt und angeordnet, dass der Luftreinhalteplan
fortgeschrieben und um Diesel-Fahrverbote ergänzt werden müsse.
Dagegen hatte die Bezirksregierung Berufung eingelegt, über die nun,
nach einem vorherigen Erörterungstermin im Mai 2019, am OVG Münster
verhandelt wurde.

Die Entscheidung des OVG Münster für Aachen ist auch wegweisend
für die weiteren Verfahren für die Saubere Luft der DUH in NRW. Neben
Aachen klagt die DUH in NRW auch in Bielefeld, Paderborn, Dortmund,
Hagen, Bochum, Wuppertal, Köln, Bonn, Düren, Düsseldorf, Essen,
Oberhausen und Gelsenkirchen auf Saubere Luft und die
NO2-Grenzwerteinhaltung. Insgesamt klagt die DUH derzeit in 38
Städten für die Saubere Luft.

Links:

Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH:
http://l.duh.de/p190731



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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