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Landgericht Stuttgart verurteilt Porsche AG zur Rücknahme eines Macan S Diesel / Auf den Rückzahlungsbetrag gibt es 4% Zinsen

Geschrieben am 02-07-2019

Köln (ots) - Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die Porsche
AG zur Rücknahme des Wagens mit Betrugs-Motor wegen einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (Urteil vom 12.06.2019, Az.
28 O 251/18).

Zusätzlich erhält der Kläger auf den ausgeurteilten Betrag noch
knapp 8.500 Euro an Zinsen.

Der Kläger hatte das neue Fahrzeug im Juni 2015 für 70.414,54 Euro
erworben und muss sich nun knapp 15.000 Euro an Nutzungsentschädigung
anrechnen lassen.

Das Gericht befand, dass die in dem fraglichen Modell verbaute
Abschaltvorrichtung illegal sei und der Wagen daher die
EG-Typgenehmigung niemals hätte erhalten dürfen.

Der eingetretene Schaden liege deshalb bereits in dem Abschluss
des Kaufvertrags, der jedenfalls zu den damaligen Bedingungen nach
Überzeugung des Gerichts bei Kenntnis aller Umstände nicht
abgeschlossen worden wäre. Zudem habe der Verbraucher nicht damit zu
rechnen, dass sich eine derartige Software in seinem Fahrzeug
befinde.

An der Kenntnis der Unternehmensführung über die Manipulation
hatte das Gericht keinen Zweifel, zumal das Vorbringen des Klägers
dazu unwidersprochen vom Stuttgarter Konzern hingenommen wurde.

Es sei aber auch ohne weiteres anzunehmen, dass bei der Kenntnis
des Entwicklungschefs der Vorstand ebenfalls Kenntnis von solchen
Maßnahmen an den im Unternehmen hergestellten Fahrzeuge hatte; selbst
wenn einzelne Komponenten auch nur zugekauft worden sein mögen. Auch
bei einem Zukauf sei gerade in diesem sensiblen Bereich eine
Abstimmung der verschiedenen Komponenten erforderlich und damit eine
Kenntnis der Funktionsweise der einzelnen Bauteile und auch der
Funktionsweise des Motors sowie der vorhandenen Motorsteuerung
zwangsläufig, heißt es im Urteil.

Vorliegend sei hier davon auszugehen, dass der Porsche AG bekannt
war, dass der Motor eine Motorsteuerungssoftware enthält, die dazu
führt, dass die EU-Emissionsgrenzwerte der Euro 6 Norm nur dann
eingehalten werden, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand
befindet, es im Normalbetrieb jedoch zwangsläufig zu abweichenden
Werten kommt.

Das im Falle einer Entdeckung der Verwendung der illegalen
Software ein Schaden entstehen könne, sei für die Verantwortlichen
offensichtlich gewesen und billigend in Kauf genommen worden.

Die Verhaltenserwartungen gingen dahin, dass ein Autohersteller
sich gewissenhaft an die Regeln hält, denen er im Rahmen des
Zulassungsverfahrens unterliegt. Hierbei wird eine sehr hohe Sorgfalt
erwartet, da das Handeln von großer Tragweite ist und Verstöße zu
hohen Schäden führen können.

Die Mobilität der Kunden sei in der modernen Gesellschaft von
großer Bedeutung. Die Beachtung von Umweltstandards spiele ebenfalls
eine große Rolle im Hinblick auf die Auswirkungen auf die
Umweltbelastung mit Schadstoffen, die auch Auswirkungen auf die
Gesundheit der Bevölkerung haben.

Die Verhaltenserwartungen an einen Fahrzeughersteller gingen
deshalb dahin, dass er besonders gewissenhaft und verantwortlich
handele und sich nicht durch falsche Angaben oder Verschleierung der
tatsächlichen Emissionswerte bei normalem Gebrauch im Rahmen des
Prüfverfahrens, wirtschaftliche Vorteile verschaffe.

Porsche habe gegen diese Verkehrserwartung in erheblichem und
verwerflichem Maße verstoßen. Bei der Feststellung der besonderen
Verwerflichkeit falle insbesondere der hohe Schaden, den die Porsche
verursacht hat, als auch das hohe Risiko der zahlreichen Kunden ins
Gewicht.

"Wir freuen uns sehr, dass sich das Stuttgarter Landgericht nicht
wie die Landgerichte in Hannover und Braunschweig von der
Streitbefangenheit des Weltkonzerns Porsche bzw. VW beeindrucken
lässt und mit wohlgesetzten Worten das Recht des Verbrauchers schützt
und dem Vorstand die Leviten liest", so Prof. Dr. Marco Rogert von
der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich, die den Kläger in Stuttgart
vertrat.



Kontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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