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Etappensieg für den Naturschutz: Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig

Geschrieben am 29-06-2019

Berlin (ots) - Verwaltungsgericht Cottbus gibt Umweltverbänden
Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA in Eilentscheidung recht -
Hauptbetriebsplan des Tagebau Jänschwalde voraussichtlich
rechtswidrig - Geschützte Moorgebiete bis zur Wirksamkeit der
Entscheidung im September weiter von Austrocknung durch Tagebau
gefährdet

Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist
voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts
Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat
sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA
durchgesetzt. Die Umweltverbände sehen Schutzgebiete durch den
Tagebau als bedroht. Laut Gericht wurde bisher nicht hinreichend
geprüft, ob es durch die für den Tagebau notwendigen
Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im
Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt, die einen europäischen
Schutzstatus besitzen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus ist ein Etappensieg für
uns und die betroffenen Schutzgebiete. Das Gericht erteilt eine klare
Abfuhr an die Versuche des verantwortlichen Betreibers LEAG, die
Umweltfolgen des Tagebaues kleinzurechnen und zu ignorieren."

Im Februar 2019 hatte die Deutsche Umwelthilfe in Zusammenarbeit
mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Rechtsmittel
gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des
Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Aus Sicht der
Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb des
Tagebaues mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zerstört.

Obwohl das Verwaltungsgericht im Ergebnis seiner Prüfung im
Eilverfahren die Argumentation der Umweltverbände bestätigt, hat es
unverständlicherweise die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs
nicht ab sofort hergestellt. Dies ist ansonsten ständige Praxis aller
Verwaltungsgerichte in Deutschland. Stattdessen wurde die
aufschiebende Wirkung erst ab dem 1. September 2019 angeordnet. Dies
erfolgte ausdrücklich, um der LEAG und dem Bergamt in den
verbleibenden zwei Monaten die Gelegenheit zu geben, die bislang
fehlenden Prüfungen der Umweltverträglichkeit nachzuholen. Unter
Einbeziehung dieser Ergebnisse soll dann über den Widerspruch von DUH
und GRÜNEN LIGA gegen den Zulassungsbescheid entscheiden werden. Weil
die Schutzgebiete dadurch weiterhin gefährdet sind, prüft das
Klagebündnis, zeitnah eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
einzureichen.

René Schuster, Braunkohle-Experte von der GRÜNEN LIGA kommentiert:
"Wir gehen davon aus, dass die Verträglichkeit des Tagebaues auch bis
September nicht nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es wichtig,
dass jetzt keine weiteren Tatsachen durch neue Entwässerungsbrunnen
geschaffen werden."

Dirk Teßmer, Rechtsanwalt der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer
ergänzt: "Eine solche Vorgehensweise habe ich in meiner 20-jährigen
Erfahrung als Anwalt in umwelt- und planungsrechtlichen Verfahren
noch nie erlebt. Wenn ein Gericht im Rahmen seiner Überprüfung der
Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass ein Bescheid
voraussichtlich für rechtswidrig zu erkennen sein wird, dass folgt
daraus zwingend, dass dieser Bescheid nicht weiter vollzogen werden
darf."

Hintergrund:

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau
Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern
ab. In diesem Bereich liegen mehrere als FFH
(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren
Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des
Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und
Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des
vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu
einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren
Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links: Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
presse@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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