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Tierschutzorganisationen: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verfassungswidrig

Geschrieben am 27-06-2019

Berlin (ots) - Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz halten einen aktuellen
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) zur Siebten Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für
verfassungs- und rechtswidrig. In dem Entwurf wird u. a. die
sogenannte Kastenstandhaltung neu geregelt. Diese Haltung von Sauen,
die in körpergroßen Metallkäfigen fixiert werden, verstößt nach
übereinstimmender wissenschaftlicher Meinung schon jetzt gegen das
Tierschutzgesetz. Danach dürfen die Sauen in ihrer artgemäßen
Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2.2 TierSchG). Der
vorliegende Änderungsentwurf der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung würde daran nichts ändern - im
Gegenteil: Er würde das Tierschutzniveau in einzelnen Punkten noch
senken. Folglich missachtet der Entwurf das Tierschutzgesetz und
damit höherrangiges Recht, was gegen den grundgesetzlich normierten
Vorrang des Gesetzes verstößt (Art. 20 Abs. 3 GG).

»Das Ministerium bewegt sich hier auf ganz dünnem Eis«, so
Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert Schweitzer
Stiftung. »In dem Referentenentwurf bewertet es die Kastenstände
selbst als 'im Hinblick auf den Tierschutz kritisch'. Dennoch strebt
das Ministerium gesetzlich unzulässige Neuregelungen an, anstatt
dieser tierquälerischen Praxis ein schnelles Ende zu bereiten.«

Hans-Georg Kluge, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung,
kommentiert: »Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
missbraucht hier seine Regelungsmacht als Verordnungsgeber. Es
relativiert durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
verfassungswidrig das Tierschutzgesetz. Justiz- und Innenministerium
als 'Verfassungsministerien' müssen dringend prüfen, ob die
Verordnung dem Grundgesetz entspricht.«

Die Albert Schweitzer Stiftung und die Erna-Graff-Stiftung haben
ihre Auffassung in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf
dargelegt, um die das BMEL unter anderem Tierschutz- und
Tierrechtsorganisationen gebeten hatte. Sie finden den kompletten
Wortlaut der Stellungnahme unter
https://files.albert-schweitzer-stiftung.de/1/Referentenentwurf.pdf.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen oder das vegane Angebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf, zum Beispiel durch die Vegan Taste Week. Mehr
erfahren Sie auf https://albert-schweitzer-stiftung.de.

Über die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz

Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz beschäftigt sich in hohem
Maße mit der juristischen Seite des Tierschutzes. Die Verbesserung
des Tierschutzrechts und die Durchsetzung der bestehenden
gesetzlichen Bestimmungen sind, neben der Tierschutzbildung und der
Erforschung von alternativen Methoden zu Tierversuchen, Hauptziele
der von Erna Graff im Jahr 1983 gegründeten Stiftung. Mehr
Informationen finden Sie auf www.erna-graff-stiftung.de.



Pressekontakt:
Diana von Webel
Leiterin Kommunikation
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
Mobil: +49 (0)171 415 40 28
E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de

Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell


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