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So wird eine Untersuchung oder Behandlung zur Kassenleistung (FOTO)

Geschrieben am 25-06-2019

Baierbrunn (ots) -

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mehr Macht für sein
Ministerium, wenn es um neue Kassenleistungen geht. Gegenwärtig
spielt bei der Entscheidung, ob eine medizinische Untersuchung oder
Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
gelangt, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Hauptrolle, wie
das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" erläutert. Das höchste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
setzt sich aus wichtigen Organisationen und Institutionen des
Gesundheitssystems zusammen. So soll sichergestellt werden, dass bei
einer Entscheidung für oder gegen eine neue Kassenleistung
wissenschaftliche Belege für den therapeutischen Nutzen in einem
bestimmten Anwendungsbereich im Vordergrund stehen - und keine
Lobby-Interessen.

Beantragen dürfen die Aufnahme einer Methode in den Kassenkatalog
die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen und
Bundesvereinigungen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen,
anerkannte Patientenorganisationen oder drei unparteiische Mitglieder
des B-GA. Es folgt ein mehrstufiger Entscheidungsprozess, der bis zu
drei Jahre dauern kann. So recherchiert im Auftrag des B-GA das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen alle
weltweit verfügbaren Studien und den aktuellen Forschungsstand für
die jeweilige Indikation. Ein Unterausschuss des B-GA bewertet dann
den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Methode und
erarbeitet einen Beschlussentwurf, zu dem sich Sachverständige und
stellungnahmeberechtigte Organisationen äußern können. Die
Entscheidung fällt schließlich das Plenum des G-BA. Stimmt es für die
neue Kassenleistung, prüft das Bundesgesundheitsministerium den
Beschluss und kann Einwände erheben. Gibt es keine Beanstandungen,
wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht - und die Methode
wird Kassenleistung.

Die aktuelle "Apotheken Umschau" (Ausgabe vom 15. Juni) erklärt
das Entscheidungsverfahren zu einer neuen ambulanten Untersuchung
oder Therapie ausführlich und anschaulich in einem Schaubild.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2019 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

Original-Content von: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau, übermittelt durch news aktuell


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