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Landtagsbeschluss stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung im Saarland - Behindertengleichstellungsgesetz

Geschrieben am 24-06-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Verabschiedung des Saarländischen
Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni.

"Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken",
erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Das Gesetz habe
wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des
Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des
Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von
Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt.

Institutsdirektorin, Beate Rudolf, erklärte: "Wir begrüßen, dass
der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige
Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für
die Menschen mit Behinderungen im Saarland." Das Institut sei bereits
erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen
Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. "Wir freuen uns daher,
dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem
Institut zusammenarbeiten möchte."

WEITERE INFORMATIONEN

Monitoring auf der Ebene der Bundesländer http://ots.de/nZoc97

Gesetz zur Änderung des Saarländischen
Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher
Vorschriften (Drs. 16/618) vom 31.10.2018
https://www.landtag-saar.de/file.ashx?FileName=Gs16_0618.pdf

Änderungsantrag (Drs. 16/873) vom 12.06.2019 http://ots.de/CCAqf1

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und
hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland
zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in
Deutschland rechtsverbindlich.



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 * Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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