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Rheinische Post: Justizminister: "Legal Tech"-Plattformen sind Rechtsanwälten vorbehalten

Geschrieben am 03-06-2019

Düsseldorf (ots) - Die Landesjustizminister fordern klare Regeln
für die Digitalisierung der Justiz. Eine Arbeitsgruppe der Minister
warnt nach Informationen der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag)
vor unseriöser Rechtsberatung und vollautomatischen Gerichtsurteilen.
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte der
"Rheinischen Post": "Gerichtliche Entscheidungen müssen Menschen
vorbehalten bleiben." Er mahnt: "Den Gerichtsrechner, der
Entscheidungen generiert, darf es nicht geben." Laut der
Arbeitsgruppe setze das Grundgesetz der Digitalisierung bereits
Grenzen: Werde Künstliche Intelligenz zur Unterstützung des Richters
eingesetzt, müsse der Richter den Vorschlag der Software
nachvollziehen können. Zudem müsse er die Wahl haben, ob er den
Vorschlag übernimmt oder nicht. Zudem wollen die Justizminister das
anwaltliche Berufs- und Vergütungsrecht ändern.
"Legal-Tech"-Plattformen müssten Rechtsanwälten vorbehalten sein. Man
werde die Plattformen nicht mehr eindämmen können, räumt Minister
Guido Wolf ein. "Andererseits müssen wir die Verbraucher vor
unseriösen Angeboten schützen", sagte Wolf. Rechtsberatung über das
Internet müsse der Anwaltschaft vorbehalten bleiben. Die
Arbeitsgruppe der Justizminister erwartet erhebliche Auswirkungen
durch "Legal Tech" auf die Justiz. Es sei sicher, dass Großkonzerne
und Anwaltskanzleien die technologischen Möglichkeiten nutzen werden.
"Als Justiz dürfen wir den Anschluss an die technologische
Entwicklung nicht verlieren", warnt die Arbeitsgruppe unter Vorsitz
der Länder Baden-Württemberg und Berlin. Den Bediensteten der Justiz
müssten Werkzeuge an die Hand gegeben werden, welche bei der
Fallentscheidung assistieren.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2627

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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