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Europawahl 2019: Bis 18:00 Uhr noch wählen gehen!

Geschrieben am 26-05-2019

Wiesbaden (ots) - Heute werden die 96 Abgeordneten aus der
Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gewählt. Im
Hinblick auf die besondere Bedeutung der Wahl für die Einflussnahme
der Wählerinnen und Wähler auf die künftigen politischen
Entscheidungen in der Europäischen Union ruft der Bundeswahlleiter
alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht
Gebrauch zu machen.

Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt
oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres
Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung
zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die
Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum
müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit
ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.

Wer verhindert ist, kann in besonderen Ausnahmefällen (zum
Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) Wahlschein und
Briefwahlunterlagen noch heute bis 15:00 Uhr beantragen. Wer seinen
Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und
kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die Wahllokale sind in Deutschland noch bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell


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