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NOZ: BVerfG-Vize für Entflechtung der Bund-Länder-Befugnisse

Geschrieben am 20-05-2019

Osnabrück (ots) - BVerfG-Vize für Entflechtung der
Bund-Länder-Befugnisse

Harbarth: Dass jede Ebene am Ende für alles zuständig ist, ist
nicht erstrebenswert

Osnabrück. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG), Stephan Harbarth, hat sich für eine Reform des Föderalismus
ausgesprochen. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) riet der
Jurist konkret dazu, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern wieder
schärfer zu trennen.

"In einem Bundesstaat benötigen Bund wie Länder eigenständige
politische Gestaltungsspielräume", sagte Harbarth. "Die zunehmende
Verschränkung politischer Verantwortung ist in der Tendenz
problematisch. Es ist nicht erstrebenswert, dass jede Ebene am Ende
für alles zuständig ist und die Bürgerinnen und Bürger die politische
Verantwortung für Erfolge und Misserfolge nicht mehr zuordnen
können", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats am
Bundesverfassungsgericht. "Ziel sollte vielmehr die Entflechtung von
Zuständigkeitsbereichen mit eigenständiger Verantwortung und klarer
Zuordnung politischer Verantwortlichkeiten sein", fügte er hinzu.

Kritisch betrachtete der BVerfG-Vize daher auch
Verfassungsänderungen der Vergangenheit. So beschleiche ihn Skepsis
bei der Frage, "ob die Entwicklung der verfassungsrechtlichen
Vorgaben zum Verhältnis von Bund und Ländern wirklich segensreich
war".

Harbarth verteidigte den Föderalismus als Organisationsprinzip des
Staates vehement. "Der Föderalismus ist seit jeher ein
Strukturprinzip deutscher Verfassungen und hat sich im Kern in den
vergangenen sieben Jahrzehnten bewährt." Ein Zentralstaat berge die
Gefahr, dass sich Menschen etwa in Ermangelung regionaler Autonomie
nicht hinreichend vertreten sähen. "Der Föderalismus hat deshalb eine
innerstaatlich ausgleichende und befriedende Wirkung. Wenn man diese
Vorteile angemessen würdigt, muss man auch bereit sein,
unterschiedliche Regelungen - freilich in Grenzen - in Kauf zu
nehmen."

________________________________________________________________

Verfassungsgerichtsvize: EU-Vertrag muss für Justiz in Osteuropa
gelten

Osnabrück. Das Bundesverfassungsgericht sorgt sich um den Zustand
der Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) sagte Vizepräsident Stephan Harbarth, "die Entwicklung in
einigen europäischen Staaten weg von einem Rechtsstaat und damit weg
von der Gewährleistung von Recht und Freiheit sowohl des Einzelnen
als auch der Gemeinschaft ist besorgniserregend".

Allein die derzeitige polnische Regierungspartei habe mit über
zehn Gesetzen versucht, in das Justizsystem einzugreifen. "Der
EU-Vertrag enthält ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in
Europa. Dies schließt die Unabhängigkeit der Gerichte ein. Hieran
haben sich alle Mitgliedstaaten zu halten", sagte Harbarth als
Vertreter des Karlsruher Gerichts.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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