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Neue Westfälische (Bielefeld): Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zu Arbeitszeiten Ende der Vertrauensarbeitszeit Dirk-Ulrich Brüggemann

Geschrieben am 14-05-2019

Bielefeld (ots) - In den Gewerkschaftskreisen müssen die
Sektkorken geknallt haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) stärkt den Arbeitnehmervertretern den Rücken. Wurden die
Gewerkschaftler in der Vergangenheit bei ihrer Forderung einer
korrekten Arbeitszeiterfassung von den Arbeitgebern mitleidig
belächelt, haben die Luxemburger Richter jetzt Nägel mit Köpfen
gemacht. Zu Recht verweist der EuGH auf die europäische
Grundrechte-Charta. Laut dieser habe jeder Arbeitnehmer Anspruch "auf
eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und
wöchentliche Ruhezeiten". Jetzt ist in Deutschland der Gesetzgeber
gefragt, wie die Arbeitszeiterfassung aussehen soll. Gibt es an den
Firmentoren wieder die Stempeluhren, kommt die zeitgemäße
Smartphone-App zum Einsatz oder bleibt es bei einfacher
Zettelwirtschaft? Das Luxemburger Urteil stärkt auch die Arbeitnehmer
in Betrieben, die bisher weder über einen Betriebsrat noch eine
Interessenvertretung verfügen. Auch dort muss sich der Chef zukünftig
mit einem wirksamen Arbeitszeiterfassungssystem beschäftigen.
Unternehmen, die nur auf Vertrauensarbeitszeit zur Erfüllung der
Zielvorgaben gesetzt haben, bleiben auf der Strecke.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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