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TÜV Rheinland: Geplante Zulassung von E-Scootern trifft in Deutschland auf gespaltene Meinung / Aktuelle Umfrage zeigt: 43 Prozent ablehnend, 37 Prozent dafür / Rücksicht bei Nutzung sehr wichtig (FOT

Geschrieben am 13-05-2019

Köln (ots) -

Bei der geplanten Zulassung von Elektrotretrollern oder E-Scootern
für den Straßenverkehr ist die Meinung in Deutschland gespalten: Eine
repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey im
Auftrag von TÜV Rheinland vom April 2019 zeigt, dass fast 37 Prozent
der Menschen in Deutschland die geplane Zulassung der Elektroroller
eher positiv sehen. Negativ bewerten die Regelungen dagegen knapp 43
Prozent, gut 20 Prozent sind in der Frage unentschieden.

Verschiedene Fahrzeugklassen bei E-Scootern

Vorgesehen ist, die E-Roller in zwei Fahrzeugklassen für die
Nutzung im öffentlichen Straßenraum zuzulassen: Roller mit einer
maximalen Geschwindigkeit von 12 Stundenkilometern sowie schnellere
Roller bis Tempo 20. Dabei soll zunächst eher wenig geregelt werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, das Mindestalter für
die Fahrer beträgt 12 beziehungsweise bei den schnelleren Scootern 14
Jahre. Für die technische Ausstattung des Rollers beispielsweise mit
Lichtanlage, Bremsen und Klingeln gelten ebenfalls klare Vorgaben.
Insgesamt werden die E-Scooter bei der Benutzung voraussichtlich
ähnlich wie Fahrräder behandelt: Sie fahren auf dem Radweg und dort,
wo keiner vorhanden ist, auf der Straße.

Die "Elektrokleinstfahrzeuge" können nicht nur jede Menge Spaß
machen, sondern vor allem in Städten auch dazu beitragen, neue Formen
der Mobilität zu entwickeln. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
betont: "Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und
sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes
Zukunftspotenzial." Tatsächlich sind die leichten und kleinen
Fahrzeuge beispielsweise bequem in Bus und Bahn zu transportieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme im Stadtverkehr sehr wichtig

Thorsten Rechtien, Kfz-Experte von TÜV Rheinland, ergänzt: "Bei
der Benutzung von E-Scootern darf die Sicherheit nicht auf der
Strecke bleiben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen
wir, beim Rollerfahren immer einen Helm zu tragen." Der Grund: 20
km/h ist ein relativ hohes Tempo für ein kleines Gefährt, wenn der
E-Scooter auf der Straße oder dem Radweg mitschwimmt.

Der Fachmann erinnert darüber hinaus nochmals generell an den
ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es: "Wer am
Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer
geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird." Dies gelte eben auch unabhängig vom
Alter des Fahrers und unabhängig vom jeweiligen Fahrzeug, so
Rechtien. Sein Tipp: "Sinnvoll ist es in jedem Fall, den Umgang mit
dem E-Scooter in einem geschützen Raum zu üben. Ziel ist es, den
Elektroroller auch in unvorhergesehenen Situationen sicher
beherrschen zu können."



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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
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Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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