(Registrieren)

Paukenschlag aus Halle / Volkswagen zur Rücknahme eines Caddy zum vollen Kaufpreis verurteilt

Geschrieben am 12-04-2019

Köln (ots) - Die Klägerin, die von der Kölner Anwaltskanzlei
Rogert und Ulbrich, vertreten wird, kaufte ihren Caddy Comfortline im
Mai 2015 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von 14.452 km
für 19.300,00 Euro. Am Tag der Gerichtsverhandlung hatte der Wagen
67.462 Nun entschied das Landgericht Halle als zweites Landgericht in
Deutschland, dass in einem solchen Fall der Betroffene keine
sogenannten Nutzungsentschädigung oder auch Nutzungsvorteil zu zahlen
habe, denn abweichend von der Auffassung anderer zugunsten der Pkw-
Käufer getroffener Entscheidungen hält die Kammer die Anrechnung
eines Nutzungsvorteils für unbillig (Urteil LG Halle vom 12.02.2019,
Az. 5 O 109/18).

In der Regel ziehen die Gerichte in ihren stattgebenden Urteilen
immer eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis ab. Die Höhe ist
abhängig vom Kaufpreis, der gefahrenen Strecke und der anzunehmenden
Gesamtlaufleistung des Wagens. So kann durchaus ein höherer Betrag
zusammenkommen, den der Kläger nicht mehr erstattet bekommt.

Dieser Praxis schloss sich das Landgericht Halle in seinem Urteil
nicht an - die Klägerin bekommt den vollen Kaufpreis zurück, trotzdem
sie knapp 53.000 km gefahren ist.

Ein Vorteil sei nur anzurechnen, "wenn er adäquat durch das
schadenstiftende Ereignis verursacht wurde und seine Anrechnung dem
Geschädigten zumutbar ist, dem Zweck des Schadensersatzes entspricht
und den Schädiger nicht unbillig entlastet" so der BGH in einem
Urteil vom aus dem Jahre 1976, auf welches sich das Landgericht
stützt.

Vorliegend aber würde die Volkswagen AG als Schädigerin im Falle
des Vorteilsausgleichs unbillig entlastet, weshalb ausnahmsweise von
einem Vorteilsausgleich abzusehen ist.

Volkswagen habe nämlich durch den heimlichen Einbau einer
unzulässigen Abschalteinrichtung bewusst in sittenwidriger Art und
Weise Millionen von Autokäufer getäuscht. Dieser flächendeckende
Einsatz einer Manipulationssoftware über einen Zeitraum von offenbar
annähernd 10 Jahren hinweg, der sich bei lebensnaher Betrachtung
ausschließlich aus Gründen der Kostensenkung und Gewinnmaximierung
erklären ließe, würde andernfalls zu einer unbilligen Entlastung des
Konzerns führen und insbesondere bei Fahrzeugen aus den Anfangsjahren
des flächendeckenden Einbaus der Manipulationssoftware, die über
viele Jahre hinweg genutzt worden sind, im Extremfall zur fast
vollständigen Aufzehrung des zu ersetzenden Schadens führen.

"Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein in der rechtlichen
Aufarbeitung des größten Betrugsskandals der Bundesrepublik und ein
deutlicher Fortschritt für den Verbraucherschutz", sagt Rechtsanwalt
Prof. Marco Rogert. Das Urteil zeige, dass sich die anfänglich noch
zögernd für den Verbraucher urteilende Rechtsprechung nun
entschiedener und entschlossener auf die Seite des Verbrauchers
stelle.



Kontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

682495

weitere Artikel:
  • Großhandelspreise im März 2019: +1,8 % gegenüber März 2018 Wiesbaden (ots) - Großhandelsverkaufspreise, März 2019 +0,3 % zum Vormonat +1,8 % zum Vorjahresmonat Die Verkaufspreise im Großhandel lagen im März 2019 um 1,8 % höher als im März 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr im Februar 2019 bei +1,6 % und im Januar 2019 bei +1,1 % gelegen. Im Vormonatsvergleich waren die Preise für die auf Großhandelsebene verkauften Waren im März 2019 um 0,3 % höher. Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung im Vergleich zum mehr...

  • Es wurde abgestimmt! Allgeier Experts Pro Geschäftsführer Martin Liebert in die Tarifkommission des iGZ wiedergewählt (FOTO) Wiesbaden (ots) - Der Geschäftsführer der Allgeier Experts Pro GmbH, Martin Liebert, wurde am 9. April 2019 im Rahmen der Mitgliederversammlung erneut in die Tarifkommission des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) gewählt. Bereits seit April 2017 ist Liebert in der Kommission aktiv. Damit ist Liebert für zwei weitere Jahre in den Kreis der stimmberechtigten Mitglieder bei der Tarifkommission des iGZ berufen worden. Der Volljurist verfügt über langjährige Branchenerfahrung und ist bereits seit mehr...

  • Bauindustrie zur Enteignungsdebatte in Berlin /220.000 Wohnungen könnten gebaut werden /Wirtschaftsstandort Berlin wird geschwächt /Lösung liegt im Bauen Berlin (ots) - "Enteignungen von Wohnungsunternehmen schaffen keine neuen Wohnungen. Im Gegenteil: für die voraussichtliche Entschädigung von bis zu 36 Mrd. Euro könnten über 220.000 neue Mietwohnungen auf städtischen Grundstücken und nach neuster Energieeinsparverordnung in Berlin gebaut werden. Und dies wäre der einzig richtige Weg, um die Situation für die Bürgerinnen und Bürger am Wohnungsmarkt zu entspannen." Mit diesen Worten reagierte der Vize-Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Marcus Becker, auf die mehr...

  • Verbraucherstudie: Marco Polo auf Platz 1 bei Kundenzufriedenheit München (ots) - Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH (DtGV) hat Marco Polo für herausragende Kundenzufriedenheit mit dem "Deutschen Kunden-Award 2018" ausgezeichnet. Zudem landete der Veranstalter in der Kategorie "Studienreisen-Anbieter" als Branchen-Champion auf dem 1. Platz. In die umfangreiche Kundenbefragung flossen ca. 300.000 Urteile zu insgesamt 2.223 Unternehmen ein. In der Auswertung berücksichtigt wurden Unternehmen, für die je mindestens einhundert Bewertungen abgegeben wurden. An jene Unternehmen, die mehr...

  • Hanns Goeldel folgt Michael Ensser als Deutschland-Chef von Egon Zehnder Berlin (ots) - Weiterer Ausbau von Leadership Services geplant // Michael Ensser wechselt ins globale Board der Personalberatung Hanns Goeldel ist neuer Deutschland-Chef von Egon Zehnder. Die Personalie wurde gestern im Rahmen einer Konferenz des Marktführers für Executive Search und Leadership Advisory in Berlin bekannt gegeben. Hanns Goeldel, 51, tritt die Nachfolge von Michael Ensser, 54, an, der ins globale Board der Partnerschaft aufrückt und die deutsche Organisation seit 2012 geleitet hat. Die Governance der Personalberatung mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht