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Winkelmeier-Becker/Müller: Mehr Geld für Betreuungsvereine und Berufsbetreuer

Geschrieben am 03-04-2019

Berlin (ots) - Angemessene Bezahlung für qualifizierte Betreuung
auf gutem Weg

Am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das "Gesetz
zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung" in erster Lesung
beraten. Hierzu erklären die die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter im
Rechtsausschuss, Axel Müller:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Qualifizierte Betreuer sichern
vielen Menschen mit Einschränkungen ein Maximum an Selbstbestimmung.
Das muss angemessen finanziert werden.

Für viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ist es 'fünf vor
zwölf'. Erste Vereine, die auch ehrenamtliche Betreuer unterstützen,
und Selbständige haben bereits aufgegeben. Die im Gesetzentwurf
vorgesehene Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent dürfte ein
tragfähiger Kompromiss sein, mit dem Länder und Betreuer auf beiden
Seiten an ihre Grenzen gehen.

Die Anpassung der Vergütung soll sich künftig an den
durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsvereins zur Refinanzierung
eines Vollzeit-Betreuers orientieren. Damit soll eine objektive
Bemessungsgrundlage für die Vergütungsanpassung geschaffen werden."

Axel Müller: "Nach 13 Jahren unveränderter Vergütung für
berufliche Betreuer stellt die dringend erforderliche Erhöhung eine
angemessene finanzielle Würdigung der geleisteten Arbeit dar.

Die gleichsam erfolgte veränderte Vergütungssystematik stellt
durch die Einführung von Pauschalen die Abrechnung der
Betreuerleistungen auf eine neue und den Verhältnissen des
Einzelfalls besser gerecht werdende Grundlage. Zugleich wird so für
eine auskömmliche Vergütung der Betreuerarbeit gesorgt."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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