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Sozialverband SoVD begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlrechtsausschlüssen / SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Geschrieben am 21-02-2019

Berlin (ots) - "Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht von Wahlen ausgeschlossen
werden. Damit hat die Bundesregierung nun einen höchstrichterlichen
Auftrag, über 81.000 Wählerinnen und Wählern den Gang zur Wahlurne zu
ermöglichen. Die Koalition muss jetzt handeln!"



Pressekontakt:
Kontakt:
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: SoVD Sozialverband Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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