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Weiterentwicklung der periodischen Abgasuntersuchung dringend erforderlich: Deutsche Umwelthilfe stellt Konzept im Praxistest vor

Geschrieben am 13-02-2019

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe stellt Konzept zur Messung von
Stickoxiden und ultrafeinen Partikeln im Rahmen der AU-Prüfung vor -
Erweiterte AU erlaubt verlässliches Erkennen defekter
Abgasreinigungssysteme in der Bestandsflotte - Prüfstand und
Messgeräte für ergänzende Messungen sind bereits entwickelt -
Bundesverkehrsministerium muss dringend das AU-Verfahren und die
Zulassung der Geräte verbindlich regeln -- Aktuell bleiben Mängel an
Partikelfiltern und Katalysatoren weitgehend unerkannt, was den
Vertrieb und Einsatz unwirksamer Austauschsysteme fördert - Neue AU
ist wichtig zur Verbesserung der Luftqualität

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) präsentierte am heutigen Mittwoch
ein umfassendes Konzept zur Weiterentwicklung der periodischen
Abgasuntersuchung (AU) bei einem Praxistest. Das Konzept ermöglicht
künftig die Messung von Stickoxid (NOx) und Partikelanzahl (PN).
Bislang ist die Überprüfung von NOx-Emissionen in der AU gar nicht
vorgesehen. Eine Messung der Partikelanzahl ist ab 2021
verpflichtend, doch sind bislang weder entsprechende Messgeräte
zugelassen noch ein Messverfahren definiert.

Bei dem Praxistest wurden ein kombinierter Brems- und
Lastrollenprüfstand für die Abgasmessung bei Pkw unter Last sowie
Messgeräte mehrerer Hersteller zur Ermittlung der Emissionen von
Stickoxiden und der Partikelanzahl vorgestellt. Untersucht wurden
Benziner sowie Diesel-Pkw unterschiedlicher Abgasstandards.

Die periodische Abgasuntersuchung ist Teil der regelmäßigen
Hauptuntersuchung und eines der wichtigsten Instrumente, um in der
Pkw-Bestandsflotte die Funktionstüchtigkeit der relevanten Bauteile
und damit die Einhaltung von Abgasvorschriften zu überprüfen. Die DUH
macht, ebenso wie technische Prüfinstitute, seit Langem darauf
aufmerksam, dass die AU in ihrer bestehenden Form ungeeignet ist, um
etwa defekte oder gar ausgebaute Partikelfilter zu entdecken und
entsprechend reparieren zu lassen. Denn weder die Messtechnik noch
die vorgeschriebenen Prüfwerte sind so ausgestaltet, dass dieser
Mangel erkannt wird.

"Während die Typzulassung von Diesel-Pkw für die Partikelanzahl
einen Grenzwert bereits seit 2013 vorschreibt, gilt dieser auf Druck
der Automobilhersteller für neue Benzinfahrzeuge erst seit September
2018. Eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der erforderlichen
Abgasreinigung ist jedoch erst ab 2021 vorgesehen. Viele Jahre, in
denen weiter defekte Systeme unentdeckt bleiben", erklärt Dorothee
Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH. Mit der
vorgestellten Partikelanzahlmessung können auch ultrafeine und damit
besonders gesundheitsschädliche Rußteilchen erfasst werden.

Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte, fordert: "Diesel-
wie Benzinfahrzeuge müssen angesichts der hohen Luftbelastung
vielerorts im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchung auf ihr
Emissionsverhalten hin so genau überprüft werden, dass Mängel bei der
Abgasreinigung auch entdeckt und behoben werden können. Unser Konzept
zeigt einen konkreten Weg auf, wie dies zeitnah umzusetzen ist. Nun
sind die Behörden gefragt, dieses Konzept rasch umzusetzen und die
Zulassung der geeigneten Messgeräte voranzutreiben."

Für die Messung von ultrafeinen Partikeln wird im Leerlauf sowie
im erhöhten Leerlauf (2.500 Umdrehung pro Minute, UPM) für jeweils 15
Sekunden die Partikelanzahlkonzentration ermittelt. Liegt die so
gemessene Partikelanzahl unter 20.000 pro Kubikzentimeter (ccm),
funktioniert der eingebaute Partikelfilter. Für die Ermittlung der
Stickoxidemission wird das Fahrzeug aus dem Leerlauf unter 1.500
Newtonmeter (Nm) innerhalb von 5 Sekunden auf 20 km/h beschleunigt,
für 10 Sekunden bei 20 km/h konstant gefahren und dann wieder in den
Leerlauf abgebremst. Dabei kann alternativ zur Partikelmessung im
Leerlauf auch hier die Partikelanzahl ermittelt werden. In beiden
Fällen dauert der Messvorgang weniger als eine Minute.

Nach einer Reform der rechtlichen Grundlagen der AU wurde die
Endrohrprüfung für Fahrzeuge ab Erstzulassung 2005 wiedereingeführt.
Damit folgte das Bundesverkehrsministerium den langjährigen
Forderungen der DUH sowie weiterer Verbände und Prüforganisation, die
ein ausschließliches Auslesen der fahrzeugeigenen Bord-Diagnostik zur
Mängelerkennung als unzureichend kritisiert hatten.

"Die Werkstätten müssen nun zügig handeln, um sich für die neuen
Messungen auszustatten. Die heute von den Herstellern vorgestellten
Messgeräte können auch den Ausstoß von ultrafeinen Partikeln
erfassen, anders als die bislang verwendeten Geräte. Zusammen mit den
Messungen von Stickoxiden können künftig die für die Luftqualität
zentralen Teile der Abgasreinigung - Katalysator und Partikelfilter -
auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Nur dann hat der
Fahrzeughalter die Sicherheit, dass sein Fahrzeug so sauber ist, wie
der Stand der Technik es erlaubt", sagt Friedrich.

Da bislang auch die Messung von Benzinfahrzeugen nur im Leerlauf
erfolgt, bleiben mangelhafte Katalysatoren unentdeckt. Seit Jahren
weist die DUH darauf hin, dass in Deutschland in großer Stückzahl
Austauschkatalysatoren für Benzin-Pkw verbaut werden, die aufgrund
mangelhafter Bauweise die erforderliche Emissionsminderung nicht
gewährleisten. Dies führt zu einem drastischen Anstieg der
NOx-Emissionen bei Benzinern. Bereits 2015 hatte die Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) in einer Studie ermittelt, dass drei von vier
untersuchten Austauschkatalysatoren nicht die rechtlichen
Vorschriften zu Dauerhaltbarkeit und Emissionsminderungsleistung
aufweisen. "Dies fällt mangels entsprechender Kontrolle derzeit nicht
auf, trägt aber zur gesundheitsschädlichen Belastung der Luft in
vielen Städten bei", so Saar.

Wie sich verschiedene Katalysatoren für Benziner hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit unterscheiden, hat die DUH bei Abgasmessungen im
realen Fahrbetrieb untersucht. Dazu wurde ein Benzin-Pkw der
Eurostufe 4 mit insgesamt fünf unterschiedlichen Katalysatoren
ausgestattet und vermessen, darunter ein Modell des
Fahrzeugherstellers, eines mit dem Blauen Engel sowie drei weitere
Austauschkatalysatoren. Die Ergebnisse zeigen, dass die verschiedenen
Katalysatoren einen starken Einfluss auf das Emissionsverhalten des
Fahrzeugs haben: Durchschnittlich über alle jeweils unternommenen
Testfahrten emittiert das Fahrzeug mit dem durch den Blauen Engel
zertifizierten Katalysator 38 mg NOx/km. Die NOx-Emissionen bei dem
schlechtesten der getesteten Katalysatoren liegen mit
durchschnittlich 619 mg/km rund 16-fach darüber. Der Grenzwert für
NOx im Zulassungsverfahren von Euro 4 Benzin-Fahrzeugen liegt bei 80
mg/km.

Links:

Bericht AT-Kat Messungen: http://l.duh.de/p190213



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung DUH
030 2400 86772, saar@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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