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Stellungnahme des Beschwerdeführers zu den Urteilen in Sachen Kfz-Massenabgleich / Autofahrer-Überwachung

Geschrieben am 05-02-2019

Berlin/Karlsruhe (ots) - Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärt der bayerische Informatiker
Benjamin Erhart, der seit 2008 mithilfe von Spendengeldern gegen das
massenhafte automatisierte Scanning von Kfz-Kennzeichen klagt: "Ich
bin erfreut über dieses Urteil, auch weil wir durch so viele
Instanzen gehen mussten, und gleichzeitig ein wenig traurig, dass wir
das alles tun mussten und es so lange gedauert hat. Wenn das
Bundesverfassungsgericht beinahe schon regelmäßig Gesetze kippen
muss, weil sie nicht verfassungsgemäß sind, bedeutet dass, unsere
Politiker machen ihre Arbeit nicht so gut, wie sie sein müsste. Statt
Populismus wäre mehr Nachdenken angebracht. Statt nutzlosem
Sicherheitstheater, das Geld in die Kassen einiger weniger IT-Firmen
spült, sollte das Geld lieber in gute Ausbildung, Ausstattung und
ausreichend Personal bei den Sicherheitsbehörden gesteckt werden.
Statt Massenüberwachung in allen Bereichen, die im Grunde die gesamte
Bevölkerung zum Feind erklärt, sollten wir lieber daran arbeiten,
langfristig die Freiheit aller zu sichern. Abgesehen davon bedanke
ich mich bei allen Unterstützern: Das ist auch ihr Erfolg!"

Der Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei, der
im Internet zur "Enttarnung" der Scanner-Standorte aufruft, erklärt:
"Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten
Bevölkerung droht wie ein Krebsgeschwür immer weitere Kreise zu
ziehen: Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen
gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und
übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder
Straßenecke eingeführt. Um die verdachtslose Massenerfassung
unbescholtener Bürger zu stoppen, werden wir in Kürze Klage gegen das
niedersächsische 'Section Control'-Pilotprojekt einreichen. Im
Übrigen dürften mit der heutigen Entscheidung die
Diesel-Scanner-Pläne des Bundesverkehrsministers vom Tisch sein, weil
sie nicht dem 'Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem
Gewicht' dienen."

Hintergrund:

Die heute bekannt gegebene Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe betrifft
Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze zum Kfz-Massenabgleich in
Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Beschwerdeführer sind
Autofahrer aus Bayern (Benjamin Erhart), Hessen und
Baden-Württemberg.

Bayern scannt an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit
Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat werden so 8,5 Millionen
Kennzeichen erfasst. 98% der Treffermeldungen waren falsch, weil der
Scanner z.B. ein "I" nicht von einer "1" und ein "O" nicht von einer
"0" unterscheidet. In Baden-Württemberg wurden 2017 138.000
Kfz-Kennzeichen erfasst; 92% der Treffermeldungen waren falsch. In
Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93%
der Treffermeldungen falsch.

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein
schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für
verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische
Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine
Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen
Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger
eingesetzt werden könne.

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine
2018 vom Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei)
eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch
die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Breyer hat letzte Woche geheim
gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für
ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen veröffentlicht:
https://piratenpartei.de/kfzscan. Außerdem hat er eine Klage gegen
die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen
("Section Control") angekündigt.

Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs steht seit
Jahren in der Kritik: In vielen Ländern sind über 90% der
Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch
verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt
werden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung
auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von
Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen
gegenüber.

Aktuell zieht der nächste Vorstoß der Bundesregierung,
Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Bußgeldern gegen
Dieselfahrer in Fahrverbotszonen einsetzen zu wollen, Kritik auf
sich.

In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden werden mithilfe
von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis
zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste
haben europaweit über 3 Mio. Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast
1 Mio. Kfz-Kennzeichen ausgeschrieben, darunter Ausschreibungen zur
Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten
(unbemerkten) Registrierung.

Weitere Informationen zum Kfz-Massenabgleich: http://ots.de/9WPJAE



Pressekontakt:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: http://www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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