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Andreas Kalbitz: "EuGH-Urteil kann die Diskussion um Zwangsgebühren-TV und die notwendige Reform der öffentlich-rechtlichen Sender nicht stoppen"

Geschrieben am 13-12-2018

Potsdam (ots) - Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im
Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz, erklärt zum EuGH-Urteil über
den Rundfunkbeitrag:

"Die Diskussion um die Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland ist durch das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs noch lange nicht beendet. Diese Entscheidung überrascht
mich nicht, aber dadurch wird unsere grundsätzliche Kritik an den mit
Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
nicht weniger stichhaltig.

Der immer mit neuen, zusätzlichen Aufgaben wachsende
öffentlich-rechtliche und staatsnahe Rundfunk muss seine
verfassungsgemäßen Grenzen endlich aufgezeigt bekommen. Eine
mittlerweile exzessive Unterhaltung samt gefühlten zehn Krimis
täglich entspricht schon lange nicht mehr dem Rundfunkauftrag.
TV-Auktionen von Trödel gehören ebenso wenig wie die zahlreichen
Kochshows zur notwendigen Grundversorgung. Besonders ärgerlich ist
die politische Einseitigkeit, die missliebige Parteien, Bewegungen
und Strömungen ausgrenzt und diffamiert. Ziel muss es weiterhin sein,
dass die öffentlich-rechtlichen Sender politisch neutral berichten.
Es kann in einer Demokratie nicht die Aufgabe der
öffentlich-rechtlichen Sender sein, Regierungspropaganda zu
betreiben, falsch oder lückenhaft zu berichten wie in Chemnitz oder
Cottbus oder Dinge wie Migrantengewalt gegen Deutsche und den
UN-Migrationspakt unter den Tisch zu kehren.

Die AfD ist auch weiterhin die Stimme der Vernunft und der
demokratischen Rundfunkbeitragskritiker. Wichtigstes Ziel: Wir
brauchen dringend eine Reform."



Pressekontakt:
Detlev Frye
Telefon (0331) 966-1880
E-Mail: presse@afd-fraktion.brandenburg.de

Zur Nachrichtenzentrale der AfD-Fraktion Brandenburg:
https://www.presseportal.de/nr/130777

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Original-Content von: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, übermittelt durch news aktuell


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