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Behördliches Kompetenzgerangel schadet der Landwirtschaft / IVA kritisiert Vorstoß des Umweltministeriums zur Änderung der Zulassungsregeln für Pflanzenschutzmittel

Geschrieben am 06-11-2018

Frankfurt/Main (ots) - Der unabgestimmte Vorstoß des
Bundesumweltministeriums zum Glyphosat-Ausstieg durch Änderungen der
Pflanzenschutzmittel-Zulassung ist nach Auffassung des
Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) ein weiterer Beleg dafür, dass im
deutschen Zulassungssystem tiefgreifende Reformen nötig sind.
Ministerien und Behörden planen unkoordiniert nebeneinander her,
während weiterhin rund 500 Anträge für neue Pflanzenschutzmittel auf
Bearbeitung warten.

"Die Europäische Kommission hatte 2016 erhebliche Ineffizienzen im
deutschen Zulassungssystem aufgedeckt und der Bundesregierung
aufgegeben, diese abzustellen. Der Vorstoß von Ministerin Svenja
Schulze geht nun genau in die andere Richtung. Er wird eher zu mehr
Kompetenzgerangel zwischen den Behörden führen, die
Abstimmungsprozesse weiter erschweren und im Ergebnis ein bereits
ineffizientes System noch teurer und langsamer machen. Für die
Hersteller wächst die Planungsunsicherheit, während sich die
Nachteile deutscher Landwirte gegenüber ihren europäischen
Wettbewerbern vergrößern", kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Dr.
Dietrich Pradt.

Der IVA hält insbesondere das vorgebrachte Argument,
Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat als die wesentliche Bedrohung der
Artenvielfalt in der Agrarlandschaft anzusehen, für wissenschaftlich
nicht haltbar. Dass durch Unkrautbekämpfung Nahrungsquellen für
Insekten verloren gehen, ist unbestreitbar - dies ist jedoch keine
Besonderheit von Herbiziden: Auch der ökologisch wirtschaftende
Landwirt bekämpft Unkräuter als unerwünschte Nahrungskonkurrenz
seiner Kulturpflanzen durch mechanische Maßnahmen wie den Pflug.
"Wollte man der Logik des Umweltministeriums folgen, müsste auch der
Öko-Landwirt für jede mechanische Unkrautbekämpfung einen Ausgleich
schaffen", erläutert Pradt.

Die Ankündigung des Umweltbundesamts (UBA), sein Einvernehmen im
Zulassungsverfahren künftig an Bedingungen zu knüpfen, ist nach
Einschätzung des IVA rechtlich nicht zulässig. "Wir brauchen hier
Klarheit und Planbarkeit. Es kann in niemandes Interesse sein, dass
über Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr die Behörden,
sondern nur noch die Verwaltungsgerichte entscheiden", so Pradt. Erst
unlängst hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Sinne eines
Antragstellers geurteilt, dem die Zulassung eines
Pflanzenschutzmittels nicht erteilt wurde, weil das UBA sein
Einvernehmen rechtswidrig verweigert hatte (VG Braunschweig, Az 9 A
44/16).

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
55 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Biostimulantien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.



Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Martin May
Tel. +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692
Fax +49 69 2556-1298
E-Mail: may.iva@vci.de
https://www.iva.de
https://twitter.com/IVA_Presse

Original-Content von: Industrieverband Agrar e.V. (IVA), übermittelt durch news aktuell


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