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Neue EU-weite Kraftstoffkennzeichnung tritt in Deutschland nicht rechtzeitig in Kraft (FOTO)

Geschrieben am 09-10-2018

Berlin (ots) -

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)
bedauert, dass die ab dem 12. Oktober 2018 verpflichtend in allen
EU-Mitgliedstaaten einzuführenden neuen Kraftstoffkennzeichnungen
noch nicht an deutschen Tankstellen und neuen Kraftfahrzeugen
angebracht werden. Für die nationale Umsetzung einer entsprechenden
EU-Vorgabe ist die Anpassung einer Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) erforderlich, die noch
nicht vorliegt. Somit wird Deutschland im Gegensatz zu seinen
europäischen Nachbarn die Umsetzungsfrist versäumen. Nach Art. 7 der
Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe muss europaweit eine neue
Kraftstoffkennzeichnung eingeführt werden. Damit sollen Verbraucher
verständliche und verlässliche Informationen über die Kraftstoffe
erhalten, mit denen sie regelmäßig ihre Autos betanken können. Schon
2016 hatten europäische und deutsche Normungsorganisationen daher
entsprechende Regelungen zur Kraftstoffkennzeichnung erarbeitet und
mit der DIN EN 16942 veröffentlicht. Die EU-einheitliche
Kennzeichnung soll auch Fehlbetankung vermeiden, denn die
Kraftstoffsorten haben bisher häufig spezielle nationale
Bezeichnungen, die sich nicht immer eindeutig von einer Sprache in
die andere übersetzen lassen, wie beispielsweise "gasolina" für
Benzin in Spanien und "gasoil" oder "gazole" für Diesel in
Frankreich.

Die neuen Kennzeichnungen mit verschiedenen geometrischen Formen
für Benzinsorten wie Super E10, Super (E5) und E85, Diesel sowie für
gasförmige Kraftstoffe sollen verpflichtend angebracht werden

- an allen Kraftstoffeinfüllstutzen und in Handbüchern neu
produzierter Fahrzeuge
- an öffentlichen Tankstellen an der Zapfsäule und an der
Zapfpistole
- als Information im Fahrzeughandel.

Nach Informationen des BDBe wird das für die Umsetzung der vier
Jahre alten EU-Richtlinie verantwortliche Bundesumweltministerium
einen entsprechenden Verordnungsentwurf erst im Frühjahr 2019
vorlegen.

Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, bedauert die verpasste
Chance zur rechtzeitigen Einführung der neuen Kraftstoffkennzeichnung
an Fahrzeugen und Tankstellen: "Sie schafft für Verbraucherinnen und
Verbraucher Klarheit, welche Kraftstoffsorten ein Fahrzeug verträgt.
Damit kann auch das Verbrauchervertrauen in zertifizierte
Biokraftstoffe aus Europa erhöht werden, was wiederum dabei hilft,
die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren.
Derzeit sind es fast ausschließlich Biokraftstoffe, die zur Minderung
des Treibhausgasausstoßes im Verkehr beitragen: 2017 sparten sie 7,7
Mio. Tonnen CO2-Äquivalente ein."

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Verbraucher und
Informationen für die zur Durchführung verpflichteten
Automobilhersteller und Tankstellen stehen in 18 Sprachen unter der
vom europäischen Automobilherstellerverband ACEA u.a.
veröffentlichten Internetseite www.fuel-identifiers.eu zur Verfügung.



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
+49 (0)30 301 29 53-13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de

Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell


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