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Hahn: "Der Widerruf von PKW-Leasingverträgen ist ein Geheimtipp im Dieselskandal"

Geschrieben am 21-09-2018

Hamburg (ots) - "Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei
fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute
widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni
2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein
PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher
geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält".

"Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von
PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den
Vertragsinformationen gemacht worden", ergänzt Anwalt Hahn. "Nach
unseren Erfahrungen sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast
allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein
Widerruf erfolgversprechend ist", verrät Hahn. "Als fehlende
Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des
Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis
darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in
einer bestimmten Form - auf einem dauerhaften Datenträger erklären
muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein
Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu
gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen".

"Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher
erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem
Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten und
PKW-Leasingverträgen ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als
bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim
Autokredit-Widerruf bereits etwa 1.000 Betroffene und verklagt
diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn
liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen
Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages
können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die
Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die
gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut
Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind. HAHN
Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem
PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
Informationen können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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