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Deutsches Kinderhilfswerk: Verfahren in Justiz und Verwaltung kindgerechter gestalten

Geschrieben am 07-09-2018

Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine bessere
Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren. Zahlreiche Studien
zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in
behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland
weder den internationalen, menschenrechtlichen Anforderungen noch den
Vorgaben des Europarates zu kindgerechter Justiz entspricht. Das
Deutsche Kinderhilfswerk und das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend veranstalten daher heute in Berlin die
Fachtagung "Kindgerechte Justiz - Zugang zum Recht für Kinder". Auf
der Fachtagung soll diskutiert werden, wie Kinder in behördlichen und
gerichtlichen Verfahren im Gesamten besser begleitet werden können.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen, welche Barrieren und Belastungen es
im deutschen Justiz- und Verwaltungssystem gibt und wie europäische
und internationale Vorgaben zur Wahrung ihrer Rechte umgesetzt werden
können. Erwartet werden rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Justiz und Verwaltung, nationalen und internationalen Organisationen
sowie aus der Wissenschaft.

"Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auf
vielen Ebenen. Dazu gehört auch das Justizsystem als elementare
Voraussetzung für die Umsetzung aller Kinderrechte. Jedes Jahr kommen
Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und
Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in
familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern,
Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in
Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört,
informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst
nehmen und umsetzen, um Kindern den Zugang zum Recht zu garantieren",
betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Frau Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eröffnete die Fachtagung mit
einem Grußwort. "Kinder müssen ebenso Zugang zum Recht haben wie
jeder andere Mensch auch. Aber Kinder haben andere Bedürfnisse als
Erwachsene, darauf müssen sich Justiz und Verwaltung einstellen. Ich
halte es für notwendig, dass die Verfahren kindgerechter gestaltet
werden, damit Kinder zu ihrem Recht kommen. Das ergibt sich auch aus
der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen", betonte sie.
Darüber hinaus unterstrich Juliane Seifert die Notwendigkeit der
Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz: "Auch in Deutschland
gibt es noch Defizite bei der Umsetzung der Kinderrechte. Deswegen
ist es wichtig, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern."

Bei der Fachtagung werden in Arbeitsgruppen zu sechs
Themenschwerpunkten Empfehlungen an unterschiedliche Akteure
herausgearbeitet. Zentrale Themen hierbei werden die Umsetzung des
Kindeswohlvorrangs gemäß Artikel 3 sowie die Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen nach Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention sein.

So wird die Institution des Verfahrensbeistandes und der
psychosozialen Prozessbegleitung besonders in den Blick genommen.
Besonders eingegangen wird zudem auf die Rechte von Kindern in
familiengerichtlichen Verfahren. Hier steht vor allem die
Ausgestaltung der Anhörung von Kindern bei Fragen des Umgangs- und
des Sorgerechts im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die
Kinderrechte in Verfahren des öffentlichen Rechts und im
Verwaltungshandeln, zum Beispiel bei der Stadtplanung, in der Bildung
oder der Jugendarbeit. Und auch die Anforderungen an ein
kindgerechtes Verfahren im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts,
insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden
erörtert. Außerdem befasst sich die Fachtagung mit der Situation von
Kindern und Jugendlichen als Opferzeuginnen und -zeugen in
strafrechtlichen Verfahren. Schließlich gibt es auch einen Überblick
über Kinderrechte in der Justiz auf internationaler Ebene.

Weitere Informationen zur Fachkonferenz "Kindgerechte Justiz -
Zugang zum Recht für Kinder" finden sich unter
www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/fachtag-kindgerechte-justiz.



Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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