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Die Qualkastration von Ferkeln zu verlängern darf keine Option sein

Geschrieben am 03-09-2018

Berlin (ots) - Das Bündnis für Tierschutzpolitik verurteilt den
Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die
betäubungslose Ferkelkastration für weitere fünf Jahre zuzulassen.
Die Argumente der bayerischen Staatsregierung rechtfertigen
keinesfalls, das seit 2013 beschlossene Ende dieser tierquälerischen
Praxis noch länger hinauszuzögern. Um das ab 2019 geltende Verbot
noch zu kippen, hat Söder am 22. August einen Antrag zur Änderung des
Tierschutzgesetzes im Bundesrat eingebracht. Die bald endende
Übergangsregelung soll demnach bis zum 31. Dezember 2023 verlängert
werden. Über diesen Gesetzentwurf berät heute der Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats.

»Die äußerst schmerzhafte Kastration ohne Betäubung war schon
immer skandalös«, sagt Marietheres Reinke, Tierärztin und Leiterin
des Fachbereichs Tiere und Tierschutz der Albert Schweitzer Stiftung
für unsere Mitwelt. »Es gibt bereits drei gangbare Alternativen, die
sich auch in der Praxis bewährt haben. Das Warten auf weitere
Forschungsergebnisse ist kein ausreichender Grund, um das
Tierschutzgesetz erneut zu ändern. Jetzt eine Fristverlängerung zu
fordern, ist vollkommen inakzeptabel.«

Der Grund für die Kastration ist der für manche Menschen
unangenehme Ebergeruch, den das Fleisch von unkastrierten männlichen
Mastschweinen bisweilen annehmen kann. Nach Ansicht des Bündnisses
für Tierschutzpolitik sollten statt Kastration möglichst keine oder
nur geringe Eingriffe bei den Ferkeln erfolgen wie im Fall der
Ebermast. Bei dieser erfolgt keine Amputation der Hoden. Die Betriebe
müssen hierbei zwar für verbesserte Haltungsbedingungen sorgen, um
Auseinandersetzungen der Jungeber zu vermeiden; den intelligenten
Tieren mehr Platz und Beschäftigung zu bieten, ist aber ohnehin
dringend notwendig. Eine weitere Möglichkeit ist die
Immunokastration: Diese Impfung verhindert den Ebergeruch des
Fleischs, indem sie die Geschlechtsreife der Tiere unterdrückt.

Ein für die Tiere vergleichsweise stress- und risikoarmer Eingriff
ist die Kastration unter Inhalationsnarkose mit dem Arzneimittel
Isofluran. Das Verfahren wird seit Jahren etwa in Bio- und
Neuland-Betrieben eingesetzt. Hierfür ist bislang eine sogenannte
Umwidmung des bewährten Narkosegases erforderlich, weil in
Deutschland die Zulassung für Schweine noch fehlt. Mit dieser ist
allerdings in absehbarer Zeit zu rechnen. Da eine hygienisch
unbedenkliche, überbetriebliche Nutzung der Narkosegeräte möglich
ist, lassen sich die für einen einzelnen Betrieb recht hohen
Anschaffungskosten deutlich verringern.

Der »4. Weg« ist keine Lösung

Vor der von der Fleischwirtschaft präferierten lokalen Anästhesie
warnen hingegen etliche Verbände aus der Tierärzteschaft und dem
Tierschutz: Die Kastration mit lediglich örtlicher Betäubung (»4.
Weg«) verursacht den Ferkeln Stress und erhebliche Schmerzen. Ohne
tierärztliche Kompetenz durchgeführt, ist sie zudem risikoreich und
kann bei fehlerhafter Durchführung gar tödliche Folgen haben.

Die bislang für 2019 vorgesehene ausnahmslose Betäubungspflicht
bei der Ferkelkastration würde jährlich etlichen Millionen männlichen
Ferkeln in Deutschland die grausame Prozedur ersparen. Die bisherige
Praxis ist nur aufgrund von ungerechtfertigten Ausnahmen von den
Vorgaben im Tierschutzgesetz möglich, dem Amputationsverbot ( § 6)
und der Betäubungspflicht (§ 5).

»Wir hoffen, dass die anderen Bundesländer nicht Söders
fadenscheinigen Argumenten folgen und sich vor seinen Karren spannen
lassen«, sagt Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert
Schweitzer Stíftung. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere und PROVIEH
haben gemeinsam alle Bundesratsmitglieder des Agrarausschusses
angeschrieben und um deren Stimme für das fristgerechte Ende der
betäubungslosen Ferkelkastration gebeten. Voraussichtlich am 21.
September soll der Bundesrat über den Gesetzentwurf abstimmen. Danach
bedarf es noch der Zustimmung des Bundestags.

Über das Bündnis für Tierschutzpolitik

Das Bündnis für Tierschutzpolitik ist ein seit 2015 bestehender
Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer
Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund
gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V. sowie VIER PFOTEN -
Stiftung für Tierschutz.



Pressekontakt:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Andreas Grabolle
Tel.: 030 - 400 54 68 15
presse@albert-schweitzer-stiftung.de

Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell


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