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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesländer für fehlenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung

Geschrieben am 28-06-2018

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mehr Informationen
http://ots.de/VXpojT
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Berlin (ots) - Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zum Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung belegt Intransparenz und fehlendes Interesse
bei der Mehrheit der Bundesländer - Deutsche Umwelthilfe fordert
strikte Kontrollen der Bundesländer für mehr Recycling von
Gewerbeabfällen - Verstöße müssen konsequent sanktioniert werden

Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte
gewerbliche Siedlungsabfälle an. Mehr als 90 Prozent davon wurden
bislang verbrannt, wodurch wertvolle Rohstoffe verloren gehen. Die
zum 1. August 2017 in Kraft getretene neue Gewerbeabfallverordnung
beinhaltet verschärfte Pflichten zur Getrenntsammlung und dem
Recycling von Gewerbeabfällen. Sie unterstützt damit den Ansatz einer
stofflichen Nutzung und der Umsetzung der Abfallhierarchie. Eine
aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den
zuständigen Bundesländern zum Vollzug der Verordnung ergab jedoch ein
besorgniserregendes Fazit: Zwölf Bundesländer konnten oder wollten
keinerlei Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen.
Hamburg teilte immerhin mit, bislang keine Kontrollen durchgeführt zu
haben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin gaben an,
Kontrollen durchzuführen.

Die DUH fordert die Bundesländer auf, die Einhaltung der
verschärften Getrennthaltungs-, Sortier- und Recyclingvorgaben für
Gewerbeabfälle zu überprüfen und Verstöße konsequent durch Bußgelder
zu sanktionieren. Schließlich kann durch eine konsequente
Getrenntsammlung und Sortierung von Wertstoffen ein Großteil der
bislang verbrannten Wertstoffe recycelt werden, was aktiv zum Klima-
und Ressourcenschutz beitragen würde.

"Offenkundig scheint sich die Mehrzahl der Bundesländer nicht für
die Umsetzung von Umweltgesetzen zu interessieren. Anders ist es
nicht erklärbar, dass die meisten Länder keine Angaben zum Vollzug
der Gewerbeabfallverordnung machen konnten oder wollten. Das ist
insbesondere deshalb bedauerlich, weil die bisherige Praxis zur
Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen durch ein fast vollständiges
Fehlen von Kontrollen gekennzeichnet war. Die Länder müssen endlich
aufwachen und durch einen funktionierenden Vollzug ihren Beitrag zum
Klima- und Ressourcenschutz leisten", fordert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

"Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bietet die Chance für
einen großen Fortschritt beim Recycling. Vor dem Hintergrund
chinesischer Importbeschränkungen für Gewerbeabfälle ist nun ein
fester Wille zur Umsetzung der Getrennterfassung und dem Recycling
hier in Deutschland notwendig. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen
zeigt, dass ein Vollzug der Gewerbeabfallverordnung möglich ist. Nach
Angaben des dortigen Umweltministeriums wurden seit dem Inkrafttreten
der neuen Verordnung 923 Kontrollen vorgenommen. Andere Bundesländer
sollten sich ein Beispiel nehmen", sagt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Besonders scharf kritisiert die DUH das überwiegende Fehlen
quantitativer und qualitativer Vorgaben für den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung. Lediglich die Bundesländer
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gaben
an, entsprechende Vorgaben verbindlich festzulegen. Genau dies
erwartet die DUH von allen Bundesländern. Nur so könne der Vollzug
der Gewerbeabfallverordnung tatsächlich sichergestellt werden.

Links: Hintergrundinformationen zu Gewerbeabfällen:
https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/



Pressekontakt:
Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 240086743, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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