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cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready veröffentlicht / Im Fokus: Effiziente Kundenbeziehung und Einhaltung der EU-DSGVO

Geschrieben am 23-05-2018

Konstanz (ots) - Pünktlich zum Stichtag der EU-DSGVO
veröffentlicht der CRM-Pionier cobra die neue Version 2018
DATENSCHUTZ-ready. Wie der Name schon verrät, stehen cobra Nutzern
neben Funktionen für ein erfolgreiches Kundenbeziehungsmanagement,
Neuerungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung, die bereits in einem
umfangreichen Prüfungsprozess ausgezeichnet wurden.

Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung
angewendet werden, von der die meisten Unternehmen betroffen sind.
Damit das Kundenbeziehungsmanagement trotz der schärferen
Gesetzeslage weiterhin effizient gestaltet werden kann, beschäftigt
sich der CRM-Hersteller seit Herbst 2016 mit dieser Thematik und kann
nun eine umfangreiche Erweiterung seiner CRM Lösungen vorstellen.
"Wir sind stolz, dass wir die cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready
ausliefern können. In Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten hat sich das
gesamte Team in den letzten 20 Monaten intensiv mit der EU-DSGVO
auseinandergesetzt und viel Herzblut in die Entwicklung gesteckt.
Unser Team besteht aus ausgebildeten Datenschützern, die unseren
Kunden optimale Software-Beratung bieten können. Die Software wurde
zudem in einem monatelangen Prozess geprüft und wurde als geprüfte
Software zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO ausgezeichnet",
freut sich Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH.

Personenbezogene Daten können in der cobra Version 2018 ganz
einfach gekennzeichnet und konfiguriert werden. Entsprechende
Quellenangaben oder Verwendungszwecke können personenbezogen
zugeordnet und ggf. zur Erfüllung von Nachweispflichten aufgerufen
werden. Macht eine betroffene Person von ihrem Recht auf Auskunft
Gebrauch, können die jeweiligen personenbezogenen Daten auf
Knopfdruck ausgegeben werden.

In der cobra Version 2018 werden also nicht nur die rechtlichen
Vorgaben, wie z. B. die Erfüllung von Auskunftspflichten, abgebildet,
sondern sie werden darüber hinaus äußerst benutzerfreundlich und
komfortabel umgesetzt. Wesentliche Bestandteile können außerdem der
Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 EU-DSGVO dienen.

Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO wird besonders oft das Thema
"Löschen" angesprochen. Auch hierfür bietet cobra eine
DATENSCHUTZ-ready-Funktion: Zur Löschung vorgesehene Datensätze
können sofort oder anhand des integrierten Löschplans auch zeitlich
versetzt gelöscht werden, z. B. nachdem der Verarbeitungszweck
erloschen oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen sind. Nach der
Löschung können Sperrvermerke gesetzt und Adressen auf eine
Sperrliste gesetzt werden, um einen wiederholten Import der Adresse
zu verhindern. Die Rechteverwaltung ermöglicht es zudem, dass nur
berechtigte Mitarbeiter z. B. Zugriff auf sensible Daten oder die
Löschprozesse haben.

Die neue Version 2018 steht ab sofort zur Verfügung. Mehr
Informationen unter www.cobra.de.



Pressekontakt:
Samantha Schubert
Tel.: 07531 8101-37
E-Mail: samantha.schubert@cobra.de

Original-Content von: cobra computer's brainware GmbH, übermittelt durch news aktuell


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