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EU stärkt ihr Arsenal im Kampf gegen die Finanzkriminalität mit der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Geschrieben am 17-05-2018

Laut LexisNexis® Risk Solutions müssen Unternehmen verstärkt
Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften für
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

Frankfurt, Deutschland (ots/PRNewswire) - LexisNexis® Risk
Solutions (https://risk.lexisnexis.com/global/de/products/bridger-ins
ight-xg-global), ein globaler Anbieter von Informationslösungen,
weist auf die Bedeutung der fünften Geldwäscherichtlinie hin, die das
Europäische Parlament verabschiedet hat. Diese baut auf der im Mai
2015 umgesetzten vierten Richtlinie auf und zielt darauf ab, die
Nutzung des Finanzsystems für Finanzkriminalität, inklusive
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu verhindern.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil des umfassenderen
Aktionsplans der Europäischen Kommission, um die Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Insbesondere hat LexisNexis®
Risk Solutions (https://risk.lexisnexis.com/global/de/products/worldc
ompliance-data-global) fünf wesentliche Änderungen an der aktuellen
Gesetzeslage hervorgehoben, die Finanzinstitute und andere
Organisationen beachten müssen, um Anti-Geldwäsche-Regelungen
einzuhalten.

- Digitale Währungen: Als Reaktion auf die zunehmenden
Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Währungen sind alle
virtuellen Währungsumtauschplattformen und Inhaber digitaler
Geldbörsen dazu verpflichtet, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung
durchzuführen.
- Prepaid-Karten: Um die Finanzkriminalität im Zusammenhang mit
anonymen Prepaid-Instrumenten zu verringern, müssen Händler eine
strengere Kundenüberprüfung durchführen. Der dafür festgelegte
Schwellenwert wird von 250 EUR auf 150 EUR gesenkt.
- Länder mit hohem Risiko: Banken müssen ihre Due Diligence
überarbeiten, wenn es um Finanztransaktionen aus Ländern mit hohem
Risiko geht. Dies schließt auch Länder mit ein, die nicht Teil der
EU sind und unzureichende Geldwäschekontrollen aufweisen.
- Vermehrte Befugnisse für Financial Intelligence Units (FIUs): FIUs
erhalten Zugang zu Informationen, die in Zentralbanken und
Kontenregistern hinterlegt sind, um die Identifizierung der
Kontoinhaber zu erleichtern.
- Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer: Die
Einrichtung nationaler Register und der Informationsaustausch
zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ein höheres Maß an
Transparenz, wenn es um Informationen zu den tatsächlichen
Eigentümern von Unternehmen geht.

Während die am 19. April verabschiedete Richtlinie für alle
Finanzinstitute gilt, wird ihre Durchsetzung laut LexisNexis® Risk
Solutions auch benachbarte Branchen und Akteure wie
Wirtschaftsprüfer, Notare, Immobilienmakler und Kasinos betreffen.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit, um die fünfte
Anti-Geldwäscherichtlinie umzusetzen, so dass die Änderungen
voraussichtlich bis November 2019 in nationales Recht umgesetzt
werden können. Das geänderte Treuhandregister sollte bis Januar 2020
und das Zentralregister der Bankkonten bis Juni 2020 in Betrieb sein.
Die Verbindung der Register der Mitgliedstaaten über eine zentrale
Plattform sollte im Januar 2021 in Betrieb gehen, je nachdem, wie
schnell die erforderlichen technischen Systeme eingerichtet werden
können.

Seyfi Günay, Direktor für Finanzkriminalität und Terrorismus für
die Region EMEA bei LexisNexis Risk Solutions, meint dazu:

"Die fünfte Geldwäscherichtlinie setzt verstärkt auf den
risikobasierten Ansatz, insbesondere bei der Identifikation von
Länderrisiken. Vor der fünften Aktualisierung wurden Länder, deren
Anti-Geldwäsche-Maßnahmen im Aufsichts- und Sanktionsbereich im
Einklang mit der EU waren, als risikoarm eingestuft. Das hat sich nun
jedoch komplett geändert. Die fünfte Geldwäscherichtlinie
verpflichtet Unternehmen dazu, das spezifische Länderrisiko mit ihrem
eigenen Risikoprofil abzugleichen - was wiederum mit zusätzlichen
Prüfungen einhergeht. Länder wie die USA oder Japan könnten daher von
Unternehmen mit hohen Finanztransaktionen und einem signifikanten
Anteil an politisch exponierten Personen (PEPs) in ihrem Kundenstamm
als Hochrisikogebiete betrachtet werden.

Die fünfte Geldwäscherichtlinie wird auch Konsequenzen für
Fintech-Unternehmen haben: Diese werden im Zuge der überarbeiteten
Fassung voraussichtlich verstärkt unter Aufsicht geraten. Bisher gab
es für Fintechs keinen wirklichen Grund, sich auf derselben
regulatorischen Ebene wie zum Beispiel Banken zu bewegen, da sie als
Technologieunternehmen und nicht als Bankinstitute betrachtet wurden.
Im Zeitalter des "Open Banking" und angesichts der Möglichkeiten der
zweiten Payment Services Directive (PSD2) spielen Fintechs allerdings
eine zunehmend wichtigere Rolle im Finanz- und Wirtschaftssystem. Vor
diesem Hintergrund wird die neue Geldwäscherichtlinie sicherstellen,
dass der Fintech-Sektor über die erforderlichen Kontrollmaßnahmen
verfügt, um Geldwäsche zu verhindern und Risiken durch
Finanzkriminalität effizienter einzuschätzen."

Günay geht davon aus, dass die regulatorische Aufsicht über
Fintechs drastisch zunehmen wird, insbesondere im Bereich virtueller
Währungen. "Fintechs, die im Bereich der virtuellen Währungen tätig
sind, werden die gleichen Vorschriften im Bereich Geldwäsche und
Terrorfinanzierung einhalten müssen wie traditionelle
Finanzinstitute. Die Anbieter, die die Anforderungen der neuen
Richtlinie am schnellsten umsetzen und somit zeigen, dass sie die
Bedeutung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und Betrugskontrollen ernst
nehmen, werden für weiteres Wachstum gut positioniert sein."

Über LexisNexis® Risk Solutions

LexisNexis Risk Solutions nutzt das Potenzial von Daten und
hochentwickelten Analysetechniken, die es Unternehmen und staatlichen
Einrichtungen erlauben, Risiken zu minimieren und bessere
Entscheidungen zugunsten der Menschen auf der ganzen Welt zu
treffen. Wir bieten Daten- und Technologielösungen für
unterschiedliche Branchen wie Versicherungen, Finanzdienstleistungen,
das Gesundheitswesen und Regierungen an. Mit Sitz im Ballungsraum
Atlanta, Georgia, sind wir mit Niederlassungen weltweit vertreten und
Teil der RELX Group (LSE: REL/NYSE: RELX), einem weltweit führenden
Anbieter von Informations- und Analyselösungen für Unternehmenskunden
aus unterschiedlichsten Industriezweigen. RELX ist ein Unternehmen im
FTSE 100 Index mit Sitz in London. Weitere Informationen finden Sie
unter www.risk.lexisnexis.com und www.relx.com.

Dieser Artikel ist allgemeiner Natur und dient lediglich zu
Informationszwecken. Er ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Für eine Rechtsberatung, die auf den Sachverhalt Ihrer speziellen
Situation anwendbar ist, sollten Sie sich von einem qualifizierten
Rechtsanwalt beraten lassen, der in Ihrer Nähe zugelassen ist.

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+1.770.862.7978

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