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Zeit, mit dem Frühjahrsputz Steuern zu sparen

Geschrieben am 08-05-2018

München (ots) - Die Luft wird wieder warm, der Drang die Fenster
aufzureißen und frische Luft in die Räume zu lassen ist da. Die
Sonnenstrahlen beleuchten den Staub auf den Regalen und zeigen die
Pollen und Schlieren auf den Fenstern, die bei trübem Wetter
unsichtbar waren. Im Frühling packt es viele, ihr Heim auszumisten,
sich von überflüssigen Gegenständen zu trennen und das Haus wieder
auf Vordermann zu bringen. Es ist die Zeit für den Frühjahrsputz. Der
eine greift selber zu Putzmittel und Lappen, der andere lieber zu
Telefon und Terminkalender.

Wird eine Firma oder ein Minijobber engagiert, so kann der Fiskus
an den Reinigungskosten beteiligt werden! Firmen übernehmen
beispielsweise die professionelle Reinigung der Fenster, des
Wintergartens, der Heizkörper, Teppichböden, Treppen oder des
Terrassenbodens. Wird das Geschäft mit einer Reinigungsfirma gegen
Rechnung und Überweisung abgewickelt, so kann sowohl der
steuerpflichtige Mieter als auch der Eigenheimbesitzer diese Rechnung
als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuererklärung
verwenden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die der
Haushaltsführung zugerechnet werden und die im Haushalt oder dem
dazugehörigen Grundstück getätigt werden. "Auch vollständige
Haushalte in einem Alten- oder Pflegeheim und Zweit- oder
eigengenutzte Ferienwohnungen innerhalb der EU / EWR fallen
darunter", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohi. Der
Steuerzahler bekommt vom Fiskus die Kosten für Anfahrt, Arbeitszeit,
und Maschinennutzung inklusive der Mehrwertsteuer zu zwanzig Prozent
direkt von der Steuerschuld bis zu 4.000 Euro im Jahr abgezogen.
Somit rentiert es sich, selbst kleinere Beträge einzureichen.

Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, die zum Beispiel die
Gardinen abhängt und wäscht oder die Fliesen im Bad auf Hochglanz
poliert, können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer
abgesetzt werden. "Vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt angemeldet
und die Vergütung wird ordnungsgemäß überwiesen, denn Barzahlungen
erkennt das Finanzamt nicht an", so der Steuerexperte. Für die
Inanspruchnahme von Minijobbern als Haushaltshilfe können zusätzlich
zu dem Firmenbonus bis zu 510 Euro jährlich von der Steuer abgezogen
werden.

Im Maximalfall wird nicht nur die Einkommensteuer um bis zu 4.510
Euro reduziert, sondern auch die Beiträge zum Solidaritätszuschlag um
bis zu 248 Euro im Jahr 2018 und der Kirchensteuer um bis zu 361 oder
406 Euro, je nach Bundesland. "So kommen schnell einige weitere
hundert Euro zusammen, die im Portemonnaie wieder zur Verfügung
stehen", resümiert Mark Weidinger.

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München
wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330
Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 600.000 Mitgliedern ist
der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.
Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen
einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle
Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



Pressekontakt:
Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell


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