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Regina Poersch: Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten unserer Tourismusgemeinden

Geschrieben am 25-04-2018

Kiel (ots) - Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 4: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs-Nr.:
19/571)

In einer perfekten Welt wäre Schleswig-Holstein kurtaxefrei.
Unsere Tourismusorte könnten Strände und Toiletten in Schuss halten,
Events anbieten und eine Kinderbetreuung, eine kostenlose Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel möglich machen und noch vieles mehr - und
hätten das Geld dafür. Wir wünschen uns so ein kurtaxefreies
Schleswig-Holstein! Noch aber leben wir nicht in einer solchen
perfekten Welt. Die Wirklichkeit ist (noch!) eine andere. Wir wissen,
was die Kommunen für den Tourismus leisten. Sie investieren,
modernisieren, renovieren, annoncieren. Deshalb ist die Kurtaxe dort
zu rechtfertigen, wo Kommunen eben diese touristische Infrastruktur
pflegen und ihre Attraktivität als Tourismusort steigern - wie auch
auf den nordfriesischen Inseln und Halligen.

Ich betone an dieser Stelle: Mit unserem Gesetzentwurf schaffen
wir KEINE NEUE ABGABE! Es geht um die Einziehung der Tageskurabgabe
von den Tagesgästen dort, wo eine kommunale Satzung die Erhebung
einer Tageskurabgabe vorsieht. Abgabepflichtig sind häufig beide
Gruppen: Übernachtungs- UND Tagesgäste. Wenn jedoch eine Kurabgabe
nur von den Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können,
sondern die Abgabe auf ihrer Hotelrechnung finden - nicht aber von
Tagestouristen auch tatsächlich kassiert wird, ist das nicht nur
ungerecht, sondern müsste auch befürchten lassen, dass eine
Abgabesatzung beklagt wird.

Die Insel- und Halligkonferenz hat von uns als Landesgesetzgeber
eine Rechtsgrundlage gefordert, um die Erhebung der Kurabgabe von
Tagesgästen denjenigen Verkehrsträgern auferlegen zu können, die
geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. Im
vergangenen November hat der SSW dies in seinem Antrag 19/311 als
"Tagesmaut" bezeichnet. Der Begriff beschreibt das Anliegen der
Insel- und Halligkonferenz nicht im Ansatz, verschafft aber natürlich
Aufmerksamkeit. Immerhin: Der SSW-Antrag brachte uns eine
aufschlussreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Und dabei kam
heraus: So eine Rechtsgrundlage wird positiv gesehen - und zwar von
niemand Geringerem als...

... der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, ... der
Nordsee-Tourismus-Service GmbH, ... dem Tourismusverband
Schleswig-Holstein ... dem Kreis Nordfriesland, in dem die
Tourismusintensität mit jährlich 74 Übernachtungen je Einwohner
überdurchschnittlich hoch ist, und natürlich ... von der Insel- und
Halligkonferenz selbst.

Deshalb haben wir uns entschieden, Ihnen heute unseren
Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzulegen.
Wir können das Anliegen der Insel- und Halligkonferenz
nachvollziehen, zumal beispielsweise in Niedersachsen bereits so
verfahren wird. In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor,
dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig
Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per
gemeindlicher Satzung verpflichtet werden können, die Kurabgabe über
den Fahrpreis einzuziehen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in
Schleswig-Holstein schaffen. Keine Kommune wird dabei gezwungen, so
zu verfahren. Diejenigen Kommunen, die davon Gebrauch machen wollen,
müssen ihre Satzung ändern. Ganz öffentlich, ganz transparent.

Unser Gesetzentwurf greift ein Anliegen der Insel- und
Halligkonferenz auf und stärkt die Gestaltungsmöglichkeiten der
kommunalen Selbstverwaltung in den Tourismusgemeinden. Wir trauen den
Tourismusgemeinden übrigens durchaus zu, sich mit den einzubindenden
Verkehrsträgern zu verständigen! Wir trauen ihnen zu, den Service für
die Gäste durch weitere Zusatznutzen in Verbindung mit der Kurkarte
zu verbessern. Wir trauen ihnen auch die Klärung der Frage zu, wie
Fahrgäste, die geschäftlich auf die Inseln und Halligen reisen oder
dort wohnen, von der Tageskurabgabe befreit werden. Wir trauen ihnen
die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten zu. Die Inseln Föhr und
Amrum haben ihre Kurabgabesatzungen zum 1. Januar 2017 bereits
angeglichen und erkennen die jeweiligen Kurkarten der Nachbarinsel
an. Das ist kommunale Gestaltung! Unterstützen Sie also mit uns die
Tourismusgemeinden auf den Inseln und Halligen. Unterstützen Sie
unseren Gesetzentwurf. Ich beantrage die Überweisung in den
Wirtschaftsausschuss sowie in den Innen- und Rechtsausschuss.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell


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