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Damit beim Public Viewing nichts schief geht: Veranstaltungsversicherungen schützen (FOTO)

Geschrieben am 19-04-2018

Köln (ots) -

- Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet den
Organisatoren von Veranstaltungen umfassenden Schutz gegen
Drittschäden.
- Falls eine Veranstaltung, wie zum Beispiel ein Public Viewing,
nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss, schützt
eine Veranstaltungsausfallversicherung vor den finanziellen
Folgen.
- Mit den Angeboten von AXA können sich alle, die Veranstaltungen
planen und durchführen, absichern: Eventagenturen, Konzert- und
Tourneeveranstalter, Location-Betreiber, Museen und Theater,
aber auch Städte und Gemeinden sowie Restaurants, Hotels,
Vereine und viele weitere.

Bei einem sportlichen Top-Event wie der anstehenden
Fußball-Weltmeisterschaft in Russland gehört das gemeinsame Anfeuern
der Lieblingsmannschaft einfach dazu. Nach dem Startschuss am 14.
Juni werden Public Viewing-Veranstaltungen in ganz Deutschland wieder
zahlreiche Fußball-Fans vor die öffentlichen Bildschirme locken. Doch
für die Organisatoren kann es trotz aller Begeisterung schnell zu
einem Schaden kommen, der finanzielle Folgen mit sich bringt. Gegen
unvorhergesehene Ereignisse und daraus entstehende Schäden bietet AXA
für Veranstalter verschiedene Lösungen. Durch die Kombination aus
Veranstalterhaftpflichtversicherung und
Veranstaltungsausfallversicherung bietet AXA sicheren Schutz.

"Viele Veranstalter denken beim Thema Ausfallversicherung an die
großen Festivals und Tourneen. Dabei ist eine umfassende Absicherung
für jede Art von Veranstaltung, sowohl Open Air als auch Indoor,
sinnvoll", erklärt Laura Hosse, Expertin für
Veranstaltungsversicherungen bei AXA.

Stolperfalle, schlechtes Wetter oder Reiseverzögerung

Ein Besucher stolpert über das Beamerkabel und verletzt sich, der
Schlüssel zu einer angemieteten Räumlichkeit geht verloren oder dort
geht etwas kaputt, es kommt zu einem Personenschaden an einer nicht
ordnungsgemäß aufgebauten Bühne - in solchen Fällen haftet der
Veranstalter. Schutz vor den finanziellen Folgen bietet eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung wie zum Beispiel der Profi-Schutz
für kurzfristige Veranstaltungen von AXA. Der Versicherungsschutz
reicht von Personen- über Mietsach- bis hin zu Umweltschäden und
lässt sich darüber hinaus um zusätzliche Deckungsbausteine erweitern
- beispielsweise beim Einsatz von Zuschauertribünen.

Auch sonst läuft bei Veranstaltungen nicht immer alles nach Plan.
Gerade bei Outdoor-Events wie Sportveranstaltungen,
Open-Air-Festivals oder Straßenfesten kann es passieren, dass das
Wetter einen Strich durch die Rechnung macht. Muss eine Veranstaltung
etwa wegen eines Unwetters mit Starkregen abgesagt werden, ist der
Schaden für den Veranstalter meist groß: Angemietete Räume, Catering
und eingeplante Künstler müssen trotzdem bezahlt werden, auch wenn
die Einnahmen ausfallen. Und die Tickets müssen unter Umständen auch
noch zurückerstattet werden. Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der
Veranstaltung übernimmt AXA die aufgewendeten Kosten beziehungsweise
Mehrkosten, zum Beispiel für Werbeausgaben, Mieten, Gehälter und
Gagen. Die Veranstaltungsausfallversicherung greift unter anderem
auch bei Terrorandrohungen oder Reiseverzögerungen eines Künstlers.

Ausführliche Informationen zu allen AXA-Produkten für Veranstalter
gibt es unter

https://www.axa.de/veranstaltungsversicherung
https://www.axa.de/veranstalterhaftpflichtversicherung
https://www.axa.de/veranstaltungsausfallversicherung



Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell


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