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Rheinische Post: Arbeitsminister Heil will Hartz-IV-Sonderbedarfe überprüfen

Geschrieben am 13-04-2018

Düsseldorf (ots) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat
seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner
Hartz-IV-Leistungen präzisiert. "Die Regelsätze müssen das
Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe
ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz
vorgesehen Mechanismus", sagte Heil der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Ich rechne zum 1. Januar 2019
damit, dass es dabei zu Erhöhungen kommen wird", sagte Heil. "Genauer
angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa
eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss", erläuterte der
Minister. "Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige
Kinder verbessern", kündigte Heil an. Auch bei der von ihm geplanten
Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es um einzelne Bestimmungen.
"Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich
nicht an die Regeln halten, geben können", sagte Heil. "Nicht in
Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge
Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir
zu einer Vereinheitlichung kommen", betonte der Minister. "Für
fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der
Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht
mehr möglich sein", sagte der SPD-Politiker.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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