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Kein gesellschaftlicher Zusammenhalt ohne Inklusion von Menschen mit Behinderungen - 9 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Geschrieben am 23-03-2018

Berlin (ots) - Am 26. März 2009 trat die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Aus diesem
Anlass empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte der neuen
Bundesregierung, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
voranzutreiben.

"Inklusion ist als Gegenprogramm zu Bestrebungen, Menschen
auszugrenzen und die Gesellschaft zu spalten, gerade jetzt von großer
Wichtigkeit", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Inklusion von Menschen mit Behinderung sei eine
Chance für unsere Gesellschaft, sie komme allen zugute, Menschen mit
und ohne Behinderungen. Zwar habe sich in den letzten Jahren einiges
verbessert, und auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
greife wichtige Vorhaben auf, etwa bei der beruflichen Bildung, dem
Gewaltschutz von Frauen, der Barrierefreiheit, der
Sozialraumgestaltung oder dem Wahlrecht. Dennoch sei ein über den
Koalitionsvertrag hinaus gehendes tatkräftiges politisches Handeln
notwendig. "Inklusion sollte als gesellschaftspolitisches Programm
verankert werden", so Aichele.

"Solange viele Menschen mit Behinderungen von zentralen Bereichen
des gesellschaftlichen Miteinanders wie Bildung, Arbeit oder Wohnen
ausgeschlossen werden, ist die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht erreicht", so
Aichele weiter. "Nur auf der Basis von Menschenrechten kann
gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen und eine Gesellschaft die
Herausforderungen der Zukunft bestehen."

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland
rechtsverbindlich.

WEITERE INFORMATIONEN

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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