(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Post AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 21-03-2018

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

21.03.2018

Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4

EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem
19. April 2018, um 10:00 Uhr in der Halle C der Reed Messe Wien, Trabrennstraße
7, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische
Post Aktiengesellschaft ein.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 25
("Gerichtsstand")

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 29. März 2018 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Geschäftsbericht 2017,
* Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG zu TOP 7
* Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
Hinweisblatt),
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. April
2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform oder in
Textform (gem. §18 Abs. 2 der Satzung) spätestens am 16. April 2018 (24:00 Uhr)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
muss, erforderlich:

Per Post oder Boten Österreichische Post Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: Post HV
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail anmeldung.post@hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF
Berücksichtigung finden.)

Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 75

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. April 2018
(24:00 Uhr, MESZ) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF

Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im Wege der
Abstimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen.
Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, Rückkuvert)
werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese bei der Abteilung
Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu folgenden Zeiten an: Montag -
Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9 Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare
und das Hinweisblatt sind spätestens am 29. März 2018 auf der Internetseite
unter www.post.at/ir abrufbar.

Der Aktionär hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben
zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs,
Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär.
Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel)
muss spätestens am 16. April 2018 bei Notar Dr. Christian Mayer an dessen
Postfach 21, 8230 Hartberg, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per
Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der
Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 16. April 2018
unter einer der oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der
Abstimmung per Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher -
genauso wie Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen
- für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen
Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen.
Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen,
sollten bis spätestens 29. März 2018 zulässige Anträge von Aktionären zur
Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 10.
April 2018 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den
Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen.
Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des
von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung
gestellten Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Christian
Mayer per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens am 18. April 2018,
vor Tagesablauf, zugeht.
Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege
der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 18. April 2018
wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann
der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner
Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und
Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder
Widerspruchsrecht zu.
Ein Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus gehende
Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:

Per Post oder Boten Österreichische Post Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75

Per E-Mail anmeldung.post@hauptversammlung.at

Dabei können die Vollmachten in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF
Berücksichtigung finden.)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 18. April 2018, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr.
Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der
Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-
Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664 2138740, Fax +43 (0)
1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allen-falls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 29. März 2018 (24:00 Uhr) der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, z.H.
Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die an-tragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III)
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform, beispielsweise als pdf, spätestens am
10. April 2018 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1
400220906, per E-Mail an investor@post.at oder per Post oder Boten an
Österreichische Post AG, z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an +43 (0) 1 400220906, z.H. Investor Relations, oder per Email
(investor@post.at) übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Angaben zur Wahl in den Aufsichtsrat
Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) ist folgendes zu beachten:
Vorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen
der Gesellschaft spätestens bis 10. April 2018 zugehen und von der Gesellschaft
spätestens am 12. April 2018 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a
AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der
Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Aspekte
der Diversität und die berufliche Zuverlässigkeit.

Angaben gem § 110 Abs 2 S 2 AktG:
Der Aufsichtsrat der Österreichische Post AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und vier vom
Betriebsrat gem § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht
Kapitalvertretern sind vier Frauen, sodass sich die Kapitalvertreter im
Aufsichtsrat derzeit zur Hälfte aus Männern und zur Hälfte aus Frauen
zusammensetzen. Die vier Arbeitnehmervertreter sind Männer.
Mitgeteilt wird, dass von der Mehrheit der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat mehr
als 6 Wochen vor der Hauptversammlung ein Widerspruch gem § 86 Abs 9 AktG
erhoben wurde und es daher zur Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebot gem §
86 Abs 7 AktG kommt.
§ 9 Abs 1 der Satzung der Österreichische Post AG bestimmt, dass der
Aufsichtsrat aus vier bis zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern
besteht.
Es sind in der Hauptversammlung mindestens sechs Kapitalvertreter zu wählen,
zwei Frauen als Kapitalvertreter haben eine über die Hauptversammlung
hinausgehende Dauer ihrer Mandate. Werden wieder sechs Kapitalvertreter gewählt,
muss keine Frau gewählt werden, um das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG
(30 % Frauen) für die Kapitalvertreter zu erfüllen, bei sieben Kapitalvertretern
ist eine Frau zu wählen, um die Quote gem § 86 Abs 7 AktG für die
Kapitalvertreter zu erfüllen, und bei acht Kapitalvertretern ist auch eine Frau
zu wählen, um die Quote gem § 86 Abs 7 AktG für die Kapitalvertreter zu
erfüllen.

6. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.post.at/ir
zugänglich.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 337.763.190,00 und ist zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 67.552.638 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im
Internet zu übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 19. April 2018 ab
ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.post.at/ir verfolgen. Eine darüber
hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr

Wien, im März 2018
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
RÜCKFRAGEHINWEIS

Österreichische Post AG

DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer@post.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Österreichische Post AG
Rochusplatz 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
FAX:
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Österreichische Post AG, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

630949

weitere Artikel:
  • Aufzeichnung der PK von RHI Magnesita N.V. vom 21.03.2018 anlässlich der Ergebnisse des Jahres 2017 ab sofort auf www.ots.at abrufbar Wien (ots) - Folgende Aufzeichnungen von RHI Magnesita N.V. steht ab sofort zur Verfügung. Zur ersten gemeinsame Bilanzpressekonferenz von RHI Magnesita nach dem Zusammenschluss: [https://rhimagnesita.streaming.at/20180321] (https://rhimagnesita.streaming.at/20180321) Rückfragehinweis: RHI Magnesita N.V. Stefan Rathausky, Senior VP Corporate Communications Tel +43 50213-6059 E-Mail: stefan.rathausky@rhimagnesita.com Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1644/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG mehr...

  • Interview mit Kai Fürderer zur Endkunden-App "FinGOAL! to go" (FOTO) -------------------------------------------------------------- FinGOAL! to go http://ots.de/23c8fM -------------------------------------------------------------- Stuttgart (ots) - Redaktion (RD): Herr Fürderer, welches sind die aktuellen Schwerpunkte in den Projekten der FinGOAL! GmbH? Kai Fürderer (KF): Wir entwickeln seit über einem Jahr digitale Beratungsprozesse für die Privatkunden- und Gewerbekunden-Beratung in Banken und Sparkassen. Wir tun dies mit dem Fokus auf das gemeinsame Gespräch zwischen mehr...

  • Wirecard und Travel Easy integrieren Alipay bei internationaler Luxusreisemarke MCM / Chinesische Kunden profitieren von digitalen Zahlungen und direkter MwSt.-Rückerstattung Aschheim (München) (ots) - Wirecard, einer der führenden internationalen Spezialisten im Bereich digitaler Finanztechnologie, hat gemeinsam mit seinem Lösungspartner Travel Easy einen weiteren Kunden für Alipay gewonnen. Zusammen mit Travel Easy, einem der führenden Anbieter touristischer Services zwischen Europa und China, bietet Wirecard europäischen Händlern nun einen integrierten Zahlungs- und Marketingansatz für Alipay an, Chinas beliebteste Bezahlmethode. Durch die Partnerschaft mit Travel Easy können Händler ihr Spektrum an mehr...

  • EANS-News: Vienna Insurance Group erntet Erfolge ihrer CEE-Strategie - ANHANG -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Klare Verbesserung bei allen vorläufigen Kennzahlen für 2017 Jahresergebnis - - * Prämieneinnahmen auf rund 9,4 Mrd. Euro gesteigert (+3,7 Prozent) * Gewinn (vor Steuern) auf rund 443 Mio. Euro erhöht (+8,8 Prozent) * Combined Ratio auf 96,7 Prozent klar verbessert (2016: 97,3 mehr...

  • LG Tübingen: Widerrufsbelehrung der DSL Bank fehlerhaft Hamburg (ots) - "Die Rückabwicklung von Immobiliendarlehen bleibt für Verbraucher weiterhin ein spannendes Thema", sagt Fachanwalt Peter Hahn. Jetzt hat das Landgericht Tübingen die DSL Bank mit Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 O 250/15 - zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages verurteilt. Bei der DSL Bank handelt es sich um die Direktbank-Abteilung der Deutsche Postbank AG. Die Kläger hatten einen Immobiliendarlehensvertrag mit der DSL Bank am 16. Dezember 2005 geschlossen und diesen am 25. Februar 2015 wegen Fehlerhaftigkeit mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht