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Deutsche Umwelthilfe erklärt Elektrogesetz für erfolglos: Nach 13 Jahren noch immer wachsende Abfallberge aus Elektroschrott

Geschrieben am 15-03-2018

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Pressefoto
http://ots.de/gElymB
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Berlin (ots) - Mit einem riesigen 3D-Kunstwerk setzte die DUH in
Berlin ein Signal gegen die Wegwerfwirtschaft - Umweltverband fordert
Novellierung des Elektrogesetzes und Festlegung verbindlicher
Standards zum Ökodesign, Ausweitung der Gerätesammlung und Quoten zur
Wiederverwendung - Bundesregierung sollte Langlebigkeit,
Reparaturfähigkeit und Dienstleistungen zum verstärkten Einsatz von
'Second Life-Produkten' fördern - Verbrauchern empfiehlt die DUH den
Kauf von 'Second Life-Geräten' und die Nutzung von
Reparaturmöglichkeiten

Seit 13 Jahren regelt das Elektrogesetz in Deutschland die
Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte. Nach Einschätzung der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Gesetz zwar die Grundlage für
eine getrennte Sammlung und geregeltere Entsorgung von Elektrogeräten
gelegt, in der Umsetzung bleibt es aber weitgehend erfolglos. Nur
etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird ordnungsgemäß
gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder exportiert. Und die
Nutzungszyklen der Geräte werden immer kürzer. Allein in 2016 wurden
deutschlandweit mehr als 1,9 Millionen Tonnen Elektrogeräte in
Verkehr gebracht - mehr als jemals zuvor. Genauso wie die jährlich
anfallenden Elektroschrottmengen, die mit jährlich etwa 1,7 Millionen
Tonnen ebenfalls noch nie größer waren.

Um auf die Probleme der zunehmend kürzer werdenden Nutzungsdauer
von Elektrogeräten, der abnehmenden Reparaturfähigkeit und des immer
größeren Bergs an Elektroschrott aufmerksam zu machen, setzte die DUH
heute auf dem Alexanderplatz in Berlin mit einem elf mal sechs Meter
großen 3D-Kunstwerk ein Zeichen gegen die Wegwerfwirtschaft (zum
Pressefoto: http://l.duh.de/p180315b).

Um die Berge aus Elektroschrott zu verringern, fordert die DUH von
der Bundesregierung die Einführung verbindlicher Ökodesign-Standards,
um Produkte langlebiger und reparierbarer zu gestalten. Ebenso
Mindestquoten für die Wiederverwendung sowie Anreize zur Förderung
umweltfreundlicher Dienstleistungen und Produkte. Wie das Elektro-
und Elektronikgerätegesetz geändert werden muss, um Umwelt und
Gesundheit nachhaltig zu schützen, hat die DUH in einem aktuellen
Positionspapier zusammengefasst: http://l.duh.de/p180315b.

"Elektrogeräte müssen reparaturfähig und langlebig sein, um
Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch das Gegenteil ist der Fall und
das Elektrogesetz setzt dem nichts entgegen", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die neue
Bundesumweltministerin Schulze muss klare Kante zeigen und den Trend
zu immer kurzlebigeren und schwerer zu reparierenden Geräten stoppen.
Das unwirksame Elektrogeräte-Gesetz ist ein Geschenk an die
Hersteller, die den Markt mit nicht oder nur schwer zu reparierenden
Elektroprodukten überschwemmen. Wir erwarten von der Ministerin
kurzfristig eine Novelle des Gesetzes und die Festschreibung
verbindlicher Standards zum Ökodesign. Produkteigenschaften wie
Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und der Einsatz von
Recyclingmaterialien müssen im Markt zur Regel werden."

Damit ausgediente Geräte für eine erneute Nutzung aufbereitet oder
recycelt werden können, ist es notwendig, dass sie getrennt gesammelt
werden. "In Deutschland fallen jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektroschrott an. 2016 wurden voraussichtlich nur etwa 700.000
Tonnen ausgedienter Geräte ordnungsgemäß erfasst. Das würde somit
nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein großer Teil der
Geräte geht der Wiederverwendung und dem Recycling verloren",
kritisiert der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft
Philipp Sommer.

Damit sich vor allem Händler und Hersteller aktiv um die Rücknahme
alter Elektrogeräte bemühen, sollten sie zur Veröffentlichung ihrer
Sammelquoten und Erfüllung von Sammelzielen verpflichtet werden. In
diesem Zusammenhang sollten Händler und Hersteller an kollektiven
Rücknahmesystemen teilnehmen, für die das Sammelziel von 65 Prozent
ab dem Jahr 2019 und die Durchführung einer aktiven
Verbraucheraufklärung gilt.

Ebenfalls sollten die Bedingungen zur Rücknahme ausgedienter
Elektrogeräte im Handel verbessert werden. Zukünftig sollten Händler
mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern zur Rücknahme
verpflichtet werden und nicht nur solche, die auf einer Fläche von
mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Dann müssten
auch Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als
Aktionsware verkaufen, Geräte zurücknehmen.

"Die Wiederverwendung von Elektrogeräten spielt bislang eine
untergeordnete Rolle, obwohl hier das größte Potential besteht, um
die Umwelt zu entlasten. Nach amtlichen Statistiken wurden im Jahr
2015 von circa 700.000 Tonnen ordnungsgemäß erfassten
Elektroaltgeräten lediglich rund 15.000 Tonnen für eine
Wiederverwendung vorbereitet", sagt Sommer. Damit mehr
Elektroaltgeräte erneut genutzt werden, sollten 15 Prozent der
zurückgenommenen Geräte für eine Wiederverwendung vorbereitet werden.
Das mit dem Elektrogerätegesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossene
Separierungsverbot sollte gelockert werden, sodass Altgeräte zum
Zweck der Wiederverwendung separiert werden dürfen.

"Um immer kürzer werdende Produktzyklen zu stoppen, muss die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen verändern. Umweltfreundliche
Dienstleistungen zum Erhalt von Elektrogeräten, wie zum Beispiel eine
Reparatur, müssen im Vergleich zum Ressourcenverbrauch durch neue
Produkte steuerlich begünstigt werden. Auch besonders
umweltfreundliche Geräte, wie zum Beispiel gebrauchte Smartphones,
sollten durch finanzielle Anreize für Verbraucher im Vergleich zu
Neugeräten interessanter gemacht werden", sagt Resch.

Links:

Pressefoto von der Aktion am Alexanderplatz:
http://l.duh.de/p180315b

Positionspapier der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
http://l.duh.de/p180315b

Mehr Informationen zu Elektrogeräten
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Hintergrundinformationen zur Sammlung alter Elektrogeräte
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Philipp Sommer, stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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