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Verstoß gegen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: SÜDWIND legt Beschwerde gegen Adidas ein

Geschrieben am 13-03-2018

Bonn (ots) - Das SÜDWIND-Institut wirft Adidas vor, im Fall der
gesetzwidrigen Entlassung von mehr als 300 ehemaligen Beschäftigten
ihres indonesischen Zulieferers Panarub im Jahr 2012 seinen
unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Damit hat Adidas gegen die Leitsätze der OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale
Unternehmen verstoßen. SÜDWIND, Mitglied der Kampagne für Saubere
Kleidung, wird daher gegen den Adidas-Konzern eine Beschwerde bei der
OECD einlegen.

Im Juli 2012 streikten rund 2.000 Beschäftigte der Firma PT
Panarub Dwikarya, Teil des zentralen Adidas-Zulieferers
Panarub-Gruppe in Indonesien. Sie forderten die Zahlung des seit
Januar 2012 geltenden Mindestlohnes sowie ihr Recht auf
Vereinigungsfreiheit. Vorausgegangen war im Februar 2012 die
Entlassung von mehreren Beschäftigten, die versucht hatten, eine
Betriebsgewerkschaft zu gründen. Am 23. Juli 2012 wurden 1.300
Beschäftigte, die sich an dem Streik beteiligt hatten, entlassen. Bis
heute haben mehr als 300 der Entlassenen (überwiegend Frauen) keine
Abfindung erhalten, obwohl diese gesetzlich verpflichtend ist. Laut
indonesischem Arbeitsrecht steht jedem Entlassenen eine Abfindung zu,
deren Höhe in Relation zur Dauer ihrer Beschäftigung steht.

Mit der Beschwerde soll Adidas dazu bewegt werden, seinen Einfluss
auf Panarub wahrzunehmen und dazu beizutragen, dass die Beschäftigten
die ihnen zustehende Abfindung erhalten: Adidas-Schuhe wurden
nachweislich in den ersten Monaten des Jahres 2012 in der besagten
Fabrik produziert. Adidas ist bis heute (neben einem asiatischen
Auftraggeber) einer der größten Kunden von Panarub. "Adidas trägt für
die Verletzung von Arbeitsrechten bei der Panarub-Gruppe damit eine
Mitverantwortung" meint Dr. Sabine Ferenschild von SÜDWIND. Mehr
noch: Adidas hat sogar aktiv zu dieser Verletzung beigetragen, da das
Unternehmen versäumt hat, den Beschäftigten von PT Panarub Dwikarya
Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Genau hier setzen die Leitsätze der
OECD an: Sie formulieren Empfehlungen für verantwortungsvolles
Unternehmenshandeln in einem globalen Kontext.

Die Beschwerde stützt sich auch auf die Beurteilung des Falls
durch die Aufsichtsgremien der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO): Diese besagt eindeutig, dass die Entlassung der
Panarub-Beschäftigten nicht gerechtfertigt war und eine Verletzung
des fundamentalen Rechtes der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit
darstellte. "Es gibt bisher kein rechtliches Instrument, mit dem
multinationale Unternehmen bei Arbeits- und
Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zur Verantwortung
gezogen werden können", so Ferenschild weiter. "Das
Beschwerdeverfahren der OECD, das wir nun gemeinsam mit indonesischen
und europäischen PartnerInnen anstrengen, kann aber zumindest dazu
genutzt werden, dass Adidas zu den Vorwürfen offiziell Stellung
nehmen muss."



Pressekontakt:
SÜDWIND
Dr. Sabine Ferenschild
Tel.: 0228-76369816
E-Mail: ferenschild@suedwind-institut.de

Original-Content von: SÜDWIND e.V., übermittelt durch news aktuell


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