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Neue Vorwürfe wegen Profit mit Gefängnisarbeit in China: INKOTA fordert entschlossenes Handeln von H&M und C&A

Geschrieben am 21-02-2018

Berlin (ots) - Unternehmen wie H&M und C&A dürfen keine Geschäfte
mit Produkten aus Gefängnis- und Zwangsarbeit machen. Das stellt das
entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk nach Bekanntwerden neuer
Vorwürfe aus China klar. Der Fall des ehemaligen Journalisten Briton
Peter Humphrey zeigt, dass die vorhandene Transparenz nicht
ausreicht. Die Unternehmen müssen in Sachen Menschenrechte die
Nachverfolgbarkeit ihrer Produkte, das Lieferkettenmanagement und
ihre unabhängigen Kontrollsysteme verbessern. Eine angemessene
gesetzliche Regulierung würde darüber hinaus einen besseren
politischen Rahmen setzen.

"Wenn Unternehmen ihrem Anspruch gerecht werden wollen, mit
Produkten aus Gefängnisarbeit keine Geschäfte zu machen, dann müssen
Sie den aktuellen Vorwürfen mit allen Möglichkeiten, die sie haben,
nachgehen", betont Berndt Hinzmann, Fachreferent für die Kampagne für
Saubere Kleidung bei INKOTA. "Bei dieser und bei allen
Auftragsvergaben muss eine Sorgfaltsprüfung in Sachen Menschenrechte
durchgeführt werden. Außerdem müssen Einkaufspraxis und
Lieferantenmanagement so umgestellt werden, dass grundsätzlich eine
Verletzung der Menschenrechte bei der Arbeit ausgeschlossen ist.
Dabei darf es einfach nicht zu Verstößen kommen!"

Die neuen Vorwürfe beziehen sich auf einen Bericht des ehemaligen
Journalisten und Häftlings Briton Peter Humphrey, der über 23 Monate
in China inhaftiert war - unter dem Vorwurf illegal Informationen
über chinesische Staatsangehörige gesammelt zu haben. INKOTA kennt
solche Berichte aus den vergangenen Jahren. Es ist bekannt, dass
Häftlinge in Gefängnissen in China für verschiedene Firmen arbeiten.
Der Name H&M taucht dabei nicht zum ersten Mal auf.

H&M und C&A verweisen in ihren Verhaltenskodizes darauf, dass
Zwangs- und Gefängnisarbeit für ihre Produkte ausgeschlossen sind und
orientieren sich an den ILO-Konventionen 29 und 105 der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In letzter Zeit haben
beide Unternehmen wiederholt ihr Engagement in Sachen Transparenz
betont. "Der Fall macht jedoch deutlich, dass das Online-Stellen von
Zulieferlisten allein nicht ausreicht, um die genannten Probleme und
andere Risiken zu verhindern", so Hinzmann weiter. "Nur wenn die
Nachverfolgbarkeit der Produkte, das Lieferkettenmanagement und die
unabhängigen Kontrollsysteme verbessert werden, ist eine Wahrung der
Menschenrechte möglich. Außerdem gilt es mit einer angemessenen
gesetzlichen Regulierung einen besseren politischen Rahmen zu
setzen."

Im konkreten Fall fordert INKOTA die Unternehmen auf, mit Briton
Peter Humphrey Kontakt aufzunehmen und außerdem zu prüfen, wo im
angegebenen Zeitraum Aufträge platziert und wo eventuell illegale
Unteraufträge in das Gefängnis vergeben worden sind.



Pressekontakt:
Berndt Hinzmann, INKOTA-netzwerk e.V., E-Mail: hinzmann@inkota.de,
Mobil: +49 (0)160-9469 8770

Original-Content von: INKOTA-netzwerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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