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Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 158 Euro p. a. über Regelsatz für Energie (FOTO)

Geschrieben am 13-12-2017

München (ots) -

- Mecklenburg-Vorpommern am stärksten von Kostenlücke betroffen
- Differenz zw. Strompreis und Regelsatz im Osten 49 Euro p. a.
höher als im Westen

Der Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht ab. Selbst die
Erhöhung der Bezüge 2018 reicht dafür nicht aus. Empfänger von Hartz
IV zahlen durchschnittlich 158 Euro pro Jahr mehr für Strom als der
Regelsatz dafür vorsieht.*)

Ein Singlehaushalt zahlt für 2.000 kWh Strom durchschnittlich 690
Euro pro Jahr (Stand: Oktober 2017). Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch
für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung maximal ein Betrag von 532
Euro vorgesehen.

Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für Strom am
meisten drauf

Am stärksten von der Differenz zwischen Strompreis und dem
Regelsatz betroffen sind Hartz-IV-Empfänger in
Mecklenburg-Vorpommern. Sie zahlen jährlich 237 Euro mehr für Strom
als die Regelleistung vorsieht. Am geringsten ist die Lücke in
Bremen. Dort beträgt sie trotzdem noch 86 Euro jährlich.

Insgesamt ist die Kostenlücke in den ostdeutschen Bundesländern
mit 192 Euro pro Jahr deutlich größer als in den westdeutschen (143
Euro pro Jahr). Ostdeutsche Hartz-IV-Bezieher müssen damit jährlich
49 Euro mehr in anderen Bereichen einsparen als westdeutsche.

*)Die Regelleistung für volljährige Alleinstehende beträgt ab 2018
jährlich 4.992 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete),
Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent (417 Euro p. a.).
Bei dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3
Prozent (115 Euro p. a.). Quelle: http://www.hartziv.org/, aufgerufen
am 06.12.2017; durchschnittlicher Jahresverbrauch eines
Singlehaushalts: 2.000 kWh.

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