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Rheinische Post: Bundesregierung listet beeinträchtigte Verteidigerrechte in der Türkei auf

Geschrieben am 14-03-2017

Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung hat in einer Untersuchung
der neuen türkischen Prozessvorschriften zahlreiche Regelungen
festgestellt, die "eine effektive Verteidigung beeinträchtigen
können". Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine
Linken-Anfrage hervor, über die die "Rheinische Post"
(Dienstagausgabe) berichtet. So kann die Verteidigung ausgeschlossen,
die Kommunikation der Angeklagten mit ihren Anwälten untersagt und
über Anträge auf Überprüfung der Untersuchungshaft ohne Anhörung des
Beschuldigten entschieden werden. Die Außenexpertin der Linken, Sevim
Dagdelen, bezeichnete es als bemerkenswert, dass sich die
Bundesregierung einerseits für den inhaftierten deutsch-türkischen
Journalisten Deniz Yücel einsetzen wolle, andererseits aber den
türkischen Präsidenten "auch noch für die Beseitigung des
Rechtsstaats in der Türkei bezahlt". Sie verwies darauf, dass 1,5
Milliarden Euro bis 2020 als EU-Zahlungen an die Türkei für
Menschenrechtsschutz und den Ausbau des Rechtsstaates vorgesehen
seien. Die könne man "besser gleich verbrennen", sagte Dagdelen der
Redaktion. EU-Finanzhilfen für den Ausbau des Rechtsstaates müssten
den Tausenden Gefolterten und Eingekerkerten "wie blanker Hohn in den
Ohren klingen".

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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