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Trump-Wahl in USA: Was passiert mit dem Versicherungsschutz von Auswanderern und Expats? (FOTO)

Geschrieben am 16-11-2016

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Weitere Infos und Bilder
http://ots.de/WARFJ
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Hamburg (ots) -

Nach der Wahl von Donald Trump zum 45. Präsidenten der USA werden
erste Punkte seiner politischen Agenda bekannt. Demnach scheint Trump
unter anderem sein Versprechen, die unter Obama eingeführte
allgemeine Krankenversicherungspflicht ("Obamacare" - offiziell:
Patient Protection and Affordable Care Act) abzuschaffen, nur
teilweise in die Tat umsetzen zu wollen. So sagte er in seinem ersten
Interview nach dem Wahlsieg mit dem "Wall Street Journal", er habe
Obama gegenüber versichert, dass er dessen Vorschläge überdenken
werde. Im Wahlkampf hatte Trump immer wieder versprochen, Obamas
Gesundheitsreform komplett rückabwickeln zu wollen und genau so steht
es noch auf Trumps Homepage.

Für die Abschaffung von "Obamacare" spricht sich auch der US-Senat
aus: So teilte etwa der Mehrheitsführer des US-Senats Mitch McConell
in seiner Gratulationsrede an den designierten Präsidenten mit, dass
der Senat das Wahlversprechen unterstütze und eine schnelle
Rückabwicklung von Obamacare forcieren werde.

Konsequenzen für deutsche Expats in den USA

"Unabhängig davon, welche Teile der gesetzlichen
Krankenversicherung tatsächlich bestehen bleiben, die Änderungen
werden sehr wahrscheinlich Konsequenzen für deutsche Auswanderer und
entsandte Mitarbeiter deutscher Unternehmen in den USA haben", sagt
Claus-Helge Groß, Experte für Auslandsversicherungen beim BDAE.

Erst vor kurzem mussten sich vor allem Firmen intensiv mit dem
Thema Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter in den USA
auseinandersetzen. Der Grund: Das Gesetz über die
Krankenversicherungspflicht gilt seit 1. Januar 2014 auch für
deutsche Bürger, die in irgendeiner Form steuerpflichtig in den USA
sind. Damit wurden auch die Grundlagen für den
Auslandskrankenversicherungsschutz neu definiert. Vor der Einführung
von "Obamacare" konnten Bundesbürger problemlos mit einer deutschen
oder ausländischen Auslandskrankenversicherung in den Vereinigten
Staaten leben und arbeiten, ohne finanzielle Nachteile zu haben.

Nicht alle Auslandskrankenversicherung "Obamacare-konform"

Derzeit sind jedoch bei weitem nicht alle
Auslandskrankenversicherungen sowohl deutscher als auch
internationaler Versicherer "Obamacare-konform", weil sie nicht die
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Das hat zur
Folge, dass die betroffenen Expats und Auswanderer zum einen nicht in
den Genuss von Steuervergünstigungen kommen und zum anderen sogar
Strafe zahlen müssen, wenn sie keine anerkannte Krankenversicherung
vorweisen können.

"In einem solchen Fall haben wir Privatpersonen und Unternehmen
bislang empfohlen, zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung eine
günstige lokale, anerkannte Krankenversicherung abzuschließen", so
BDAE-Spezialist Groß weiter.

Ob sich die Bedingungen für die Anerkennung deutscher
Auslandskrankenversicherer nach einer erneuten Reform der
Gesundheitsreform durch die Trump-Regierung wieder verbessern werden,
ist zurzeit noch nicht abzusehen. Angesichts der von Trump während
des Wahlkampfes angekündigten Protektionismus-Bestrebungen ist aber
zu vermuten, dass sich die Bestimmungen vielmehr verschärfen werden.
"Noch können wir keine Prognosen abgeben, allerdings raten wir in den
USA aktiven deutschen Unternehmen, die Entwicklungen im Gesundheits-
und Versicherungswesen unbedingt im Blick zu halten. Sind Mitarbeiter
in den USA betroffen, sollten sich Personaler aufgrund der
Komplexität des Themas an lokale Fachleute wenden und weiterhin
überprüfen, ob der Versicherungsschutz den gesetzlichen Anforderungen
entspricht", rät Claus-Helge Groß.

Hintergrund:

Seit dem 1. Oktober 2014 sind 12,7 Millionen Amerikaner erstmals
krankenversichert. Kern der von Noch-Präsident Barack Obama im Jahr
2010 auf den Weg gebrachten Gesundheitsreform (Patient Protection and
Affordable Care Act) ist der bezahlbare Zugang zu einer guten
medizinischen Versorgung. Das als "Obamacare" bekannt gewordene
Programm stellt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht dar. So
müssen US-Arbeitgeber ab einer Unternehmensgröße von mindestens 50 in
Vollzeit angestellten Mitarbeitern einen angemessenen
Versicherungsschutz anbieten ("Employer Mandate"), andernfalls drohen
Bußgelder.



Pressekontakt:
Anne-Katrin Schulz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: akschulz@bdae.com

Original-Content von: Bund der Auslands-Erwerbst?tigen (BDAE) e.V., übermittelt durch news aktuell


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