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Streiks bei Eurowings - Was Passagiere jetzt wissen sollten

Geschrieben am 21-10-2016

Potsdam (ots) - Die Gewerkschaft UFO hat einen Streik ihrer
Mitglieder unter den Eurowings Kabinenbeschäftigten in Düsseldorf und
Hamburg angekündigt. Die Arbeitsniederlegung kann bereits ab Montag
beginnen. Es kann zu Flugunregelmäßigkeiten im Eurowings Streckennetz
kommen.

Was Passagiere jetzt wissen sollten

refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von
Flugpassagieren, informiert darüber, wie sich betroffene Passagiere
jetzt am besten verhalten sollten. Kunden, deren Flug von den
Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können ihren Flug kostenlos
umbuchen oder stornieren.

Habe ich bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung?

Nein - in dieser Situation nicht, da es sich um einen von der
Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt.

Eine Ausnahme gibt es: der Passagier kann nachweisen, dass die
Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen
abzumildern.

Wenn zum Beispiel die Hotline nicht erreichbar ist oder keine
Mitarbeiter vor Ort sind, muss die Airline auch bei Streik
entschädigen.

"Passagiere sollten auf ihre Rechte pochen und sich von der
Fluglinie nicht vorschnell zurückweisen lassen.", empfiehlt Eve
Büchner, die Gründerin von refund.me.

Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?

Ja, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine
angemessene Ersatzbeförderung für Sie zu organisieren. Warten Sie
möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft, bevor Sie sich
eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.

Wer kommt für Zusatzkosten auf? Besonders ärgerlich ist es, wenn
Sie in Ihrem Urlaubsland von einer Flugannullierung betroffen sind.
Häufig ist dies damit verbunden, dass sie eine weitere Nacht im
Urlaubsland verbringen müssen. Bestehen Sie darauf, dass die
Fluggesellschaft Ihnen ein Hotel organisiert und für die Kosten
aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder
Transportgutscheine (z.B. für Bahn) geregelt.

Über refund.me

Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.

2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem
"Innovative Lawyers Report" als "legal industry pioneer". Refund.me
ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche
gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften durchgesetzt mit einer
Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.



Pressekontakt:
press@refund.me
0172 905 18 69

Original-Content von: refund.me, übermittelt durch news aktuell


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