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Steuerstichtag 30. November - Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sparen mit einem Wechsel der Steuerklasse (AUDIO)

Geschrieben am 24-10-2016

Neustadt a. d. W. (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Was fällt Ihnen zum 30. November ein? Klar - die meisten denken da
an den Stichtag, zu dem sie spätestens ihre Kfz-Versicherung kündigen
können. Dass dieses Datum auch etwas mit dem Finanzamt und mit
Steuern zu tun haben könnte, denken wohl die wenigsten. Nicht nur,
aber vor allem für Ehepaare und Lebenspartner ist der 30. November
wichtig, wenn sie ihre Steuerklassen so optimieren wollen, dass mehr
vom Bruttogehalt übrig bleibt. Wie das funktioniert, weiß Oliver
Heinze.

Sprecher: Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können
ihre Steuerklassenkombination frei wählen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:10 Min.): "Zum Beispiel die
Steuerklasse IV für beide. Oder einer nimmt die Steuerklasse III, der
andere die V. Dadurch hat man in der Regel monatlich mehr Netto vom
Brutto. Aber bevor man seine Steuerklassenkombination ändert, sollte
man schauen, mit welcher Kombi man am besten fährt."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Welche Kombi am besten
passt, richtet sich nach dem Verdienst der einzelnen Ehepartner.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Verdient der eine sehr
viel mehr als der andere, sollte die Kombination III für den Viel-
und V für den Wenigverdiener gewählt werden oder die Kombination IV
und IV mit Faktor. Verdienen beide in etwa gleich, sollten auch beide
in der Steuerklasse IV sein. Wenn sich die Einkommensverhältnisse
ändern, kann sich ein Wechsel der Steuerklassenkombination lohnen."

Sprecher: Und diesen Wechsel kann man beim Finanzamt bis zum 30.
November eintragen lassen. Dazu einfach das entsprechende Formular
ausfüllen, die Heiratsurkunde, beide Personalausweise und die
jeweilige Steueridentifikationsnummer vorlegen. Eine weitere
Voraussetzung: man muss sich gemeinsam veranlagen lassen, damit das
sogenannte Ehegattensplitting greift.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): "Das Finanzamt wirft
beide Einkommen zusammen und halbiert die Summe - es wird gesplittet.
In der Regel zahlt man durch das sogenannte Splitting am Ende einen
geringeren Steuersatz, als wenn jeder einzeln die Steuererklärung
machen würde."

Sprecher: Wem das zu kompliziert ist und wer keine Nerven für den
Papierkram hat, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärungen für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Ganz schön kompliziert, das mit den Steuerklassen. Übrigens, wenn
Sie als Paar in einer für Sie ungünstigen Steuerklassenkombi sind und
vielleicht mehr Steuern zahlen, als Sie müssten, wird Sie das
Finanzamt nicht darauf hinweisen. Das muss leider jeder selbst
herausfinden - oder er lässt sich von Experten der VLH beraten. Mehr
Infos finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell


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